Kosten der Unterkunft nach Umzug

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
10Kati06
Beiträge: 4
Registriert: 23.01.2009 16:11

Kosten der Unterkunft nach Umzug

Beitrag von 10Kati06 »

Hallo zusammen,

ich bin letztes Jahr im August mit meinem Partner umgezogen ohne mir voher die Bewilligung zuholen,wusste nicht das ich eine brauche!!Seitdem bezahlt uns das Amt kein Geld für die Unterkunft mehr.Mein Partner hatte kurz darauf wieder Arbeit bekommen,nun ist er allerdings wieder arbeitslos.Haben dann ganz normal den Antrag gestellt und heute bescheid bekommen das die Wohnung weiter nicht bezahlt wird!Ist das normal?Bekommen gerade mal 600€ zusammen,davon müssten wir 274,50€ Miete und 100€ Strom/Gas bezahlen...das heißt wir hätten nichts zu essen.Kann man da nicht irgendwas machen?Da wir nun auch schon 2 Mieten nicht zahlen konnten und spätestens bei der nächsten raus müssten.Ich hoffe mir kann jemand helfen...Danke für jede Antwort
Benutzeravatar
DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

Hallo,
welche begründung ist denn angegeben ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
10Kati06
Beiträge: 4
Registriert: 23.01.2009 16:11

Beitrag von 10Kati06 »

Das der Umzug nicht genehmigt wurde...
Benutzeravatar
DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

Der genaue Wortlaut ist hier wichtig zu wissen, bitte mach dir die Mühe und schreib alles mit § rein.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
10Kati06
Beiträge: 4
Registriert: 23.01.2009 16:11

Beitrag von 10Kati06 »

Die Aussage habe ich mündlich bekommen,schriftlich nichts....kann es nur am Berechnungsbogen erkennen.
Benutzeravatar
DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

Mündlich ist eine Aussage wie diese überhaupt nicht verträt bar, daher gehe dort Montag hin und lass Dir diese Aussage schriftlich geben. Sie müssen Dir zumindest den Betrag euch Zahlen denn Sie euch vor dem Umzug bezahlt hatten. Da dein Mann zwischenzeitlich wieder Arbeiten war, weiß ich leider nicht genau ob nicht sogar mehr Anspruch besteht als die alte Wohnung, wenn diese in angemessenen umfang ist.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
10Kati06
Beiträge: 4
Registriert: 23.01.2009 16:11

Beitrag von 10Kati06 »

Danke....gilt das auch wenn ich in eine Nachbarstadt gezogen bin oder nur wenn ich in der gleichen geblieben bin?
Benutzeravatar
DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

Ja, wenn die Miete der neuen Wohnung sich innerhalb der Höchst KDU bzw. unter der Miete der alten Wohnung bewegt werden die Kosten auch übernommen.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Corica
Beiträge: 533
Registriert: 13.11.2007 09:01
Wohnort: Hameln

Beitrag von Corica »

10Kati06 hat geschrieben:Die Aussage habe ich mündlich bekommen,schriftlich nichts....kann es nur am Berechnungsbogen erkennen.
bevor der ärger weiter geht.stelle gleich einen
Überprüfungsantrag (§ 44 SGB x )
sie werden mit sicherheit antworten.
mfg dieter
Antworten