Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.
Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.
Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.
Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.
Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.
Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.
Hallo, ich, Mutter von 3 Kindern möchte gerne mit meinem Freund zusammen ziehen. Ich bekomme für meine Kinder und mich Hartz IV.
Nun möchte ich naürlich nicht , das mein Partner , der in Arbeit steht ,für uns alle finanziell aufkommt.
Kann mir Jemand sagen ob und wie ich am besten eine Wohngemeinschaft anmelden kann ???????????????? :
Höre nie auf anzufangen - fange nie an aufzuhören !
leider sieht das sehr düster aus und am bestens bleibt ihr in getrennten Wohnungen ansonsten werdet ihr wahrscheinlich leider zusammen veranschlagt und als eheähnliche Gemeinschaft bewertet.
Was heißt das Einkommen deines Freundes wird angerechnet.,
Sicherlich könnt ihr versuchen einen auf WG zu machen aber das wird immer schwieriger und die Argen prüfen immer konsequenter nach.
(geht sogar bis zur Befragung der Angehörigen - Kinder)
Dazu gibt es hier im Forum sehr taurige Beiträge.
Meines Erachtens nach ist es besser in einer solchen Situation getrennte Meldeadressen zuhaben.
Ich und meine Freundin haben dasselbe Problem (nur das sie arbeit hat und nur eine Tochter) und sind nach langen Diskussionen und endlosen Recherschen zu dem Schluß gekommen das wir alles so lassen wie es ist.
Schließlich will ich nicht das sie für mich zahlen muss.
Wir haben eine nette Regelung gefunden wie wir dennoch zusammen leben können:
Meine Wohnung liegt mitten in der Stadt und sie wohnt ausserhalb und je nachdem was wir machen oder vorhaben leben wir zusammen mal hier und mal da.
Ist sehr abwechselungsreich und macht auch Spass und die Arge kann uns nichts. Und es ist vor allem nicht verboten !!!!!!
Ne andere Möglichkeit wäre z.b. auch wenn sich dein Freund eine Meldeadresse bei den Eltern oder Bekannten zulegt und einfach bei dir lebt. Da kann die Arge euch auch nichts ,solange sie nicht beweisen kann das er eine Scheinadresse hat.
Mir ist klar das dies kein Legaler Tipp ist aber leider zwingt uns Hartz IV zu solchen Massnahmen !!!
Hierzu möchte ich auf folgendes Urteil des Sozialgericht Chemnitz zur Bedarfsgemeinschaft bei Eheleuten hinweisen.
Die Argumentation des Gerichtes halte ich für äußerst interessant:
Überdies gab das Gericht zu bedenken, ob die Bedarfsgemeinschaft im Sinn des § 7 Abs. 2 Satz 1 SGB II nicht als Gemeinschaft Bedürftiger zu verstehen sei mit der Folge, dass zunächst bei jedem Einzelnen abzuprüfen sei, ob ein Bedarf nach §§ 19 ff. SGB II bestehe und nur dann eine Bedarfsgemeinschaft entstehe, wenn mehre Einzelbedarfe vorhanden seien. Immerhin sei Hauptzweck des § 7 Abs. 2 Satz 1 SGB II ja die Leistungsgewährung an Hilfebedürftige.
Nach dem Gesetzestext des § 7 Abs. 2 Satz 1 SGB II erhalten Leistungen auch Personen, die mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Hauptzweck des § 7 Abs. 2 Satz 1 SGB II ist damit die Leistungsgewährung an Hilfebedürftige.
Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft kann daher nur derjenige sein, an den Leistungen nach dem SGB II erbracht werden können.