BK-Guthaben Vermieter verweigert Auszahlung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

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hilfesuchend
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BK-Guthaben Vermieter verweigert Auszahlung

Beitrag von hilfesuchend »

Hallo,
hoffe ihr könnt mir einen Rat zu folgenden Sachverhalt geben:
Habe BK Abrechnung 07 bekommen, aber ehem. Vermieter verweigert die Auszahlung mit der Begründung" diese könne nur das JC erhalten, da ich 2007 Leistungsempfänger war und darüber brauche ich auch gar nicht diskutieren".

Ist der Vermieter im Recht, immerhin war ich der Vertragspartner und nicht das JC, ich habe die Miete auch immer selber gezahlt?

Vorgeschichte:
Habe 2007 zusammen mit Mann (Altersrentener) und 4 Kindern in 6-Zimmer-Wohnung gelebt. Ich erhielt ab März EU-Rente. Mitte des Jahres verstarb mein Mann und es folgte die Umzugsaufforderung vom JC. Nach Einsetzen von Witwen-und Halbwaisenrenten , wurden die Leistungen vom JC gänzlich eingestellt. Im Dezember der Umzug in eine kleinere Wohnung. Seither Keinerlei Soz.Leistungen mehr.

Da Betriebskosten m. E. nach Zuflussprinzip (01/09) beim JC angerechnet werden, ich aber seit ca.1,5 Jahren kein ALG mehr beziehe,dürften eigentlich keine Ansprüche vorliegen.
Selbst wenn Ansprüche bestehen sollten, müssten diese doch gegen mich angemeldet werden.

Der Vermieter bleibt jedoch stur und sagt das dies rechtlich korrekt und gängige Praxis sei. Solange ich kein Papier bringe, wo das JC auf Ansprüche verzichtet, bekäme ich nichts. Muss ich mir das Gefallen lassen, welche Argumente kann ich noch zur Durchsetzung meiner Auszahlungsforderung vorbringen?
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Melinde
Moderator
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Beitrag von Melinde »

Hallo hilfesuchend
Du hast vollkommen recht, das Guthaben aus der Abrechnung muss der Vermieter an Dich auszahlen.
Da dieser offensichtlich stur bei seiner Meinung bleibt wende Dich an einen Anwalt. Solltest Du Mitglied im Mieterschutz sein dann dorthin.
Dieser Vermieter wird vor Gericht unterliegen und Du bekommst Dein Geld, kann allerdings dauern.
Es ist unglaublich was manche Vermieter meinen abziehen zu müssen, kann er Dir denn überhaubt eine Rechtsgrundlage für seine Ansicht nennen? Nee, denn die gibt es nicht.
Vergiss nicht die Verzugszinsen die fällig werden wenn er nicht fristgerecht zahlt. Ist zwar nur ein Kleckerbetrag aber dürfte genug "Lehrgeld" für den Vermieter sein.
Viel Erfolg
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

Hallo,
mich wundert es, warum der Vermieter es nicht schon direkt überwiesen hat zur Arge, dann kannst Du hin gehen und es Dir von dort überweisen lassen. Wenn die Arge nicht selbst schon hin geht und es dir überweist.

Für mich sieht das nur aus als ob er das Geld gar nicht wirklich hat um es raus zu geben. Darf man fragen um welchen Betrag wir hier reden?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
hilfesuchend
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Beitrag von hilfesuchend »

Hallo DjTermi, bei dem Vermieter handelt es sich um eine große Wohnungsbaugesellschaft, also auch solvent. Das Guthaben von 900 Euro ist jetzt erst auszahlungsfähig (ab 01.01.2009) geworden. Diesbezüglich wurde ich ja auch im Dezember informiert und gebeten meine Kontoverbindung anzugeben. Wäre ich noch Mieter, so wäre der Betrag meinem Mietskonto gutgeschrieben worden. So ist die gängige Praxis in den letzten Jahren und bei anderen Mietern der Wohnbau gewesen. Was soll das für eine rechtliche Grundlage sein, auf dessen der Vermieter mir die Auszahlung vorbehält? Wie bereits erwähnt, habe ich die Miete immer selber bezahlt-Einkommen aus Altersrente, EU-Rente, Kindergeld und Geld aus Lehre des Sohnes. ALG2 wurde ergänzend gezahlt. Ich war langjähriger Mieter dieser Wohnbau (13 Jahre) und bin meinen Verpflichtungen immer nachgekommen-kann ich das nicht auch vom ehemaligem Vermieter verlangen?
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