Hallo ihr lieben
ich bin hier neu und bräuchte mal dringend eure hilfen wie man da vor geht also das problem ist das...
also mein freund ist gekündigt worden (lehre) und musste alg 1 und hartz 4 beantragen, das hat er auch gemacht und abgegeben... dann nach langem warten kam ein bescheid er würde seine nachzahlung von 2 monaten erhalten.... dann paar tage später kam etwas wo drin stand auf alg 1 und hartz 4 ist eine 100%ige sperre oder sanktion wie man das nennt eingetreten...
er hatte nach der kündigung eine maßname vom arbeitsamt machen müssen 40 stunden, die er auch gemacht hat...
gut dann hat er zwei termine verpasst und ist erst beim dritten gegang das die sperre deswegen ist stand nicht drin und wurde auch nicht gesagt als er heut beim arbeitamt war... woran liegt das dann die können ihm doch nicht so einfach ne sperre rein knallen er hat sich doch überhaupt nichts weiter zu schulden kommen lassen...heute konnten dir die den grund auch nicht wirklich nennen da hieß es er habe abspruch auf kindergeld ob wohl er aus der lehre raus ist? ist das richtig?.... aber gründe fpr die sperre kam nicht,,,
wäre echt toll wenn ihr uns da weiter helfen könntet wir sind rat los wie wir weiter gehen wo er zumindeset etwas unterstützung bekommt er muss ja auch rechnungen und alles bezahlen. sozialamt? hätte er da chancen?
danke für eure antworten
liebe grüße feeling
Braue mal dringend eure hilfe
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
also es ist etwas verwirrend geschrieben..... er hat also seine Kündigung vom Ausbildungsbetrieb bekommen und muss sich selbstverständlich arbeits- ausbildungssuchend melden. Ich denke mal, er wird ausbildungssuchend sein und hat ja demzufolge auch noch Kindergeldanspruch. Das heißt aber nicht, dass er davon leben kann, ganz klar.
ALG I beantragt ist auch richtig. Jetzt ist natürlich weiter die Frage ob er die Sperre von der Agentur für Arbeit für ALG I bekommen hat oder von der ARGE für das ALG II??? das wäre erstmal wichtig zu wissen. Sollte für ALG I die Sperrzeit eingetreten sein, dann steht das ja auf dem ALG I Bescheid, von der ARGE gibt es immer einen extra Sanktionsbescheid.
Also bitte nochmal nachschauen, wer die Sperre/Sanktion verhängt hat, Agentur oder ARGE. Was steht im Bescheid?
ALG I beantragt ist auch richtig. Jetzt ist natürlich weiter die Frage ob er die Sperre von der Agentur für Arbeit für ALG I bekommen hat oder von der ARGE für das ALG II??? das wäre erstmal wichtig zu wissen. Sollte für ALG I die Sperrzeit eingetreten sein, dann steht das ja auf dem ALG I Bescheid, von der ARGE gibt es immer einen extra Sanktionsbescheid.
Also bitte nochmal nachschauen, wer die Sperre/Sanktion verhängt hat, Agentur oder ARGE. Was steht im Bescheid?