Hallo,
ich bin nicht sooft hier, aber nun habe ich doch mal eine Frage!
Ich habe meine Nebenkostenabrechnung bekommen, und soll z.bs für Heizöl 1045 € zahlen. Ist auf das ganze jahr umgelegt worden.
Jetzt ist es aber so, dass ich 5 Wochen -um genau zu sein 51 Tage- nicht zu Hause war, weil ich wegen Krankheit im Krankenhaus oder in der Reha war. Kann ich diese 51 Tage nicht vom Jahr abziehen, ich habe doch nicht geheizt?!
Kann mir da jemand helfen, bin ich hier überhaupt richtig???
LG und Danke
Karin
Nebenkostenabrechnung
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- Ralf Hagelstein
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Hallo Karin,
Abgesehen davon wie Ralf schon sagt das Du nicht hier Richtig bist, kann ich mir nicht vorstellen was Tage so einfach abgezogen werden können.
Da es ja ein Riesen Verwaltungsakt darstellen würde wenn jeder dann kommt das er nicht da war wegen:
Urlaub, Krankheit ect.
Evtl. findest Du in der Suchmaschine ja ein Forum für Mietrecht... Würde mich dann auch mal interessieren wie die Sache aus geht.
Gruß
Abgesehen davon wie Ralf schon sagt das Du nicht hier Richtig bist, kann ich mir nicht vorstellen was Tage so einfach abgezogen werden können.
Da es ja ein Riesen Verwaltungsakt darstellen würde wenn jeder dann kommt das er nicht da war wegen:
Urlaub, Krankheit ect.
Evtl. findest Du in der Suchmaschine ja ein Forum für Mietrecht... Würde mich dann auch mal interessieren wie die Sache aus geht.
Gruß
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

um den Kreis der Antwortenden noch zu erweitern gebe ich mal meinen Senf dazu.
Es ist so, das der Vermieter ganzjährig die Beheizbarkeit der Wohnung sicherstellt, abgerechnet wird für den einzelnen Mieter nach dem Verbrauch.
Entweder es gibt Meßgeräte an den Heizkörpern oder es wird zentral erfasst.
Wenn ein Mieter jetzt für einige Zeit nicht in der Wohnung ist gibt es keinen § der ihn aus diesem Grunde zur Minderung der Heizkosten berechtigt. Sein Verbrauch reduziert sich ja schon dadurch das eine zeitlang kein meßbarer Verbrauch stattfand der sich anhand der Meßwerte wiederum auf seine Abrechnung auswirkt.
In einem mir wohlbekannten Fall versuchte ein Vermieter den überwiegenden Teil seiner Heizkosten (2 große Wohnungen) auf den Mieter einer winzigkleinen Einliegerwohnung abzuwälzen mit dem Argument, er selber heize mit einem Holzofen und könne sich darum aus der Berechnung verabschieden.
Pustekuchen, er hätte seine gesamte Wohnung von der Heizanlage abklemmen müssen um auf diese Art verfahren zu können.
Gruss
Es ist so, das der Vermieter ganzjährig die Beheizbarkeit der Wohnung sicherstellt, abgerechnet wird für den einzelnen Mieter nach dem Verbrauch.
Entweder es gibt Meßgeräte an den Heizkörpern oder es wird zentral erfasst.
Wenn ein Mieter jetzt für einige Zeit nicht in der Wohnung ist gibt es keinen § der ihn aus diesem Grunde zur Minderung der Heizkosten berechtigt. Sein Verbrauch reduziert sich ja schon dadurch das eine zeitlang kein meßbarer Verbrauch stattfand der sich anhand der Meßwerte wiederum auf seine Abrechnung auswirkt.
In einem mir wohlbekannten Fall versuchte ein Vermieter den überwiegenden Teil seiner Heizkosten (2 große Wohnungen) auf den Mieter einer winzigkleinen Einliegerwohnung abzuwälzen mit dem Argument, er selber heize mit einem Holzofen und könne sich darum aus der Berechnung verabschieden.
Pustekuchen, er hätte seine gesamte Wohnung von der Heizanlage abklemmen müssen um auf diese Art verfahren zu können.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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