Nebenkostenabrechnung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Karin
Beiträge: 4
Registriert: 28.09.2008 08:24

Nebenkostenabrechnung

Beitrag von Karin »

Hallo,

ich bin nicht sooft hier, aber nun habe ich doch mal eine Frage!

Ich habe meine Nebenkostenabrechnung bekommen, und soll z.bs für Heizöl 1045 € zahlen. Ist auf das ganze jahr umgelegt worden.

Jetzt ist es aber so, dass ich 5 Wochen -um genau zu sein 51 Tage- nicht zu Hause war, weil ich wegen Krankheit im Krankenhaus oder in der Reha war. Kann ich diese 51 Tage nicht vom Jahr abziehen, ich habe doch nicht geheizt?!

Kann mir da jemand helfen, bin ich hier überhaupt richtig???

LG und Danke

Karin
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Ralf Hagelstein
Site Admin
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

Hallo Karin,

wenn das eine Frage zum Mietrecht ist, bist Du hier wirklich falsch.
Da wendest Du Dich am besten an den örtlichen Mieterverein.
"Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz
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Karin
Beiträge: 4
Registriert: 28.09.2008 08:24

Beitrag von Karin »

Hallo,

ja, das war meine Frage. Und danke für die Antwort. Dann werd ich mich mal auf den Weg machen, und dort nachfragen.

LG
karin

Wo kann man sich denn hier ausloggen? Ich kann nichts finden, oder ich bin schlicht und einfach blind... :wink:
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

Hallo Karin,

Abgesehen davon wie Ralf schon sagt das Du nicht hier Richtig bist, kann ich mir nicht vorstellen was Tage so einfach abgezogen werden können.

Da es ja ein Riesen Verwaltungsakt darstellen würde wenn jeder dann kommt das er nicht da war wegen:

Urlaub, Krankheit ect.

Evtl. findest Du in der Suchmaschine ja ein Forum für Mietrecht... Würde mich dann auch mal interessieren wie die Sache aus geht.

Gruß
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

um den Kreis der Antwortenden noch zu erweitern gebe ich mal meinen Senf dazu.

Es ist so, das der Vermieter ganzjährig die Beheizbarkeit der Wohnung sicherstellt, abgerechnet wird für den einzelnen Mieter nach dem Verbrauch.
Entweder es gibt Meßgeräte an den Heizkörpern oder es wird zentral erfasst.
Wenn ein Mieter jetzt für einige Zeit nicht in der Wohnung ist gibt es keinen § der ihn aus diesem Grunde zur Minderung der Heizkosten berechtigt. Sein Verbrauch reduziert sich ja schon dadurch das eine zeitlang kein meßbarer Verbrauch stattfand der sich anhand der Meßwerte wiederum auf seine Abrechnung auswirkt.

In einem mir wohlbekannten Fall versuchte ein Vermieter den überwiegenden Teil seiner Heizkosten (2 große Wohnungen) auf den Mieter einer winzigkleinen Einliegerwohnung abzuwälzen mit dem Argument, er selber heize mit einem Holzofen und könne sich darum aus der Berechnung verabschieden.
Pustekuchen, er hätte seine gesamte Wohnung von der Heizanlage abklemmen müssen um auf diese Art verfahren zu können.

Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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