Mir ist vor kurzem das Bett kaputt gegangen.Mein Freund und ich schlafen jetzt seit einiger Zeit nur noch auf der Matratze.
Jetzt meine Frage:
Wenn ich bei der Arge jetzt einen Antrag für die Kosten einer Anschaffung eines Bettes beantrage....wieviel Chancen bestehen,das dieser bewilligt wird...
Brauche mal wieder euren Rat
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
re
na dann muß ich von dem bissl hartz4 halt versuchen zu sparen,um mir dann irgendwann mal ein neues bett zu kaufen
Hmm es gibt aber ein Urteil was evtl. Dir/Euch Helfen kann...
Das Fehlen von Bettgestellen und Matratzen stellt eine aktuelle Notlage von existentieller Bedeutung dar, denn es ist Hilfeempfängern nicht zuzumuten, auf defekten und gesundheitsgefährdenden Schlafgelegenheiten zu nächtigen. Auch wenn grundsätzlich kein Anspruch auf fabrikneue Gegenstände besteht, ist aus hygienischen und gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar, gebrauchte Matratzen zu erwerben.- Zur sofortigen Ausstattung einer Wohnung mit Möbeln im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes.
SG Berlin, Entscheidung vom 16.12.2005 -
Versuche Dein Glück damit einfach mal
Das Fehlen von Bettgestellen und Matratzen stellt eine aktuelle Notlage von existentieller Bedeutung dar, denn es ist Hilfeempfängern nicht zuzumuten, auf defekten und gesundheitsgefährdenden Schlafgelegenheiten zu nächtigen. Auch wenn grundsätzlich kein Anspruch auf fabrikneue Gegenstände besteht, ist aus hygienischen und gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar, gebrauchte Matratzen zu erwerben.- Zur sofortigen Ausstattung einer Wohnung mit Möbeln im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes.
SG Berlin, Entscheidung vom 16.12.2005 -
Versuche Dein Glück damit einfach mal

Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Ja danke...ich werds mal versuchenDjTermi hat geschrieben:Hmm es gibt aber ein Urteil was evtl. Dir/Euch Helfen kann...
Das Fehlen von Bettgestellen und Matratzen stellt eine aktuelle Notlage von existentieller Bedeutung dar, denn es ist Hilfeempfängern nicht zuzumuten, auf defekten und gesundheitsgefährdenden Schlafgelegenheiten zu nächtigen. Auch wenn grundsätzlich kein Anspruch auf fabrikneue Gegenstände besteht, ist aus hygienischen und gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar, gebrauchte Matratzen zu erwerben.- Zur sofortigen Ausstattung einer Wohnung mit Möbeln im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes.
SG Berlin, Entscheidung vom 16.12.2005 -
Versuche Dein Glück damit einfach mal