kontoauszüge ab 2005
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kontoauszüge ab 2005
habe eine frage.
eine gute bekannte muß jetzt ihre kontoauszüge ab 2005 vorlegen.
ist das üblich so?
mfg dieter
eine gute bekannte muß jetzt ihre kontoauszüge ab 2005 vorlegen.
ist das üblich so?
mfg dieter
vor zwei wochen haben sie festgesellt das sie 48 € zinsen erhalten hat.buxi hat geschrieben:Hab ich bisher noch nicht gehört, gelesen oder erlebt. Kann mir nicht vorstellen, daß das üblich ist. Liegt da irgend ein Verdacht zugrunde?
Gruß buxi
hat sie aber angegeben , aus einem sparvertrag den sie
afgelöst hat. sparvertrag hat sie auch angegeben.
mfg dieter
ich musste mal für 3 Monate die KA vorlegen. Aber ab 2005 ! Das wäre ja für 4 Jahre (05-06-07-08)
Sonst beträgt doch der Verjährungszeitraum 3 Jahre!
Ich kann mir nicht vorstellen, das das regulär ist was die von Euch wollen
Sonst beträgt doch der Verjährungszeitraum 3 Jahre!
Ich kann mir nicht vorstellen, das das regulär ist was die von Euch wollen
"Wenn die anderen glauben, man sei am Ende, so muss man erst richtig anfangen"
Zitat von Konrad Adenauer
Meine Kommentare geben nur meine eigene Meinung wieder. Es ist nicht im Sinne einer Rechtsberatung zu verstehen.
Zitat von Konrad Adenauer
Meine Kommentare geben nur meine eigene Meinung wieder. Es ist nicht im Sinne einer Rechtsberatung zu verstehen.
Wo steht denn das bitte ?rme hat geschrieben:Sonst beträgt doch der Verjährungszeitraum 3 Jahre!
Ist ein Erstattungsanspruch bereits durch schriftlichen Bescheid festgesetzt, so verjährt der Anspruch innerhalb von vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Festsetzungsbescheid nicht mehr mit Rechtsmitteln angegriffen werden kann, § 50 SGB X.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Wenn Sie es vergessen hat anzu geben kann man dem Staat doch nicht die Schuld geben was er so Handeln muss. aber da wird eh nichts gemacht da es den Freibetrag wohl nicht überschreiten wird 

Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
