kontoauszüge ab 2005

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Corica
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kontoauszüge ab 2005

Beitrag von Corica »

habe eine frage.
eine gute bekannte muß jetzt ihre kontoauszüge ab 2005 vorlegen.
ist das üblich so?
mfg dieter
buxi
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Beitrag von buxi »

Hab ich bisher noch nicht gehört, gelesen oder erlebt. Kann mir nicht vorstellen, daß das üblich ist. Liegt da irgend ein Verdacht zugrunde?
Gruß buxi
Corica
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Beitrag von Corica »

buxi hat geschrieben:Hab ich bisher noch nicht gehört, gelesen oder erlebt. Kann mir nicht vorstellen, daß das üblich ist. Liegt da irgend ein Verdacht zugrunde?
Gruß buxi
vor zwei wochen haben sie festgesellt das sie 48 € zinsen erhalten hat.
hat sie aber angegeben , aus einem sparvertrag den sie
afgelöst hat. sparvertrag hat sie auch angegeben.
mfg dieter
rme
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Beitrag von rme »

ich musste mal für 3 Monate die KA vorlegen. Aber ab 2005 ! Das wäre ja für 4 Jahre (05-06-07-08)
Sonst beträgt doch der Verjährungszeitraum 3 Jahre!

Ich kann mir nicht vorstellen, das das regulär ist was die von Euch wollen
"Wenn die anderen glauben, man sei am Ende, so muss man erst richtig anfangen"
Zitat von Konrad Adenauer

Meine Kommentare geben nur meine eigene Meinung wieder. Es ist nicht im Sinne einer Rechtsberatung zu verstehen.
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

rme hat geschrieben:Sonst beträgt doch der Verjährungszeitraum 3 Jahre!
Wo steht denn das bitte ?

Ist ein Erstattungsanspruch bereits durch schriftlichen Bescheid festgesetzt, so verjährt der Anspruch innerhalb von vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Festsetzungsbescheid nicht mehr mit Rechtsmitteln angegriffen werden kann, § 50 SGB X.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Corica
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Beitrag von Corica »

haben heute von der bank belege über kapitaleinkünfte
von 2005 - 2008 geholt!!!!!!!!!!!!
laut bankauskunft 0 erträge.
es ist nicht zum lachen ,was hier alles gemacht wird um die
kleinen zu schlachten.
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rme
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Beitrag von rme »

@corica

na siehste :wink:
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Corica
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Beitrag von Corica »

rme hat geschrieben:@corica

na siehste :wink:
jetzt haben sie ein sparbuch gefunden, hat sie vergessen anzugeben.
hat auch icht daran gedacht.
es ist schon 20 jahre alt, guthaben 16 dm.
was nun ???????????
so werden alle überwacht !!!!!!!
mfg dieter
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Wenn Sie es vergessen hat anzu geben kann man dem Staat doch nicht die Schuld geben was er so Handeln muss. aber da wird eh nichts gemacht da es den Freibetrag wohl nicht überschreiten wird :D
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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