Neue WHG.u. Renovierungskostenerstattung durch Verwaltung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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marini
Beiträge: 1
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Wohnort: Berlin

Neue WHG.u. Renovierungskostenerstattung durch Verwaltung

Beitrag von marini »

Hallo, da ich mich von meinem Mann getrennt habe,ziehe ich mit meiner Tochter (17) in eine für die Arge angemessene Whg, die Zustimmung für den Umzug habe ich bereits. Kautionszahlung (knapp 900,00 €)und anderes wurde abgelehnt,mit der Begründung,meine Tochter hätte ein Sparbuch (knapp 1500,00 €) und ich hätte einen PKW (12 Jahre alt),den könnte ich verkaufen.
Die neue Whg.müssen wir selbst komplett renovieren,dafür würden wir von der Verwaltung 1.500,00 € erhalten.Dieses Geld wird im Mietvertrag auch als Renovierungszuschuss angegeben und es wird auf ein Konto überwiesen.
Nun meine Frage: Würde dieses Geld als Einkommen angerechnet werden?,denn ich benötige es ja wirklich zum Renovieren und einige Möbel müsste ich auch kaufen,da ich nicht alles mitnehmen kann.
Die Kaution würde ich als Darlehen von meiner Tante erhalten
Für eine Auskunft wäre ich dankbar.Will auch nichts falsches tun
gruß marini
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo marini
Das Wissen um die Schonvermögensgrenzen und Wertgrenze beim Auto scheinen bei der Ablehnung völlig entfallen zu sein.
Hoffentlich waren das nicht nur mündliche Auskünfte und Du hast das schriftlich.
Gegen so was Widerspruch einlegen.
Lies mal die AV Wohnen durch und such die entsprechenden Stellen als Argument.

Der Renovierungszuschuß der Wohnungsbaugesellschaft ist zweckgebunden, nicht als Einkommen anrechenbar.

Auch wenn Deine Tante Kaution vorlegt, es wäre zwar sehr lieb und nett gemeint, entlässt Stiefvater Staat aber aus seiner Verantwortung mittellosen Menschen gegenüber.
Während er diverse Rettungsschirme über Banken und anderes ausbreitet faltet er genau den selben Schirm ganz flott zusammen um ihn auf die Köpfe der Bürger als Keule niedersausen zu lassen.

Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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