Darf ARGE ohne Vorwarnung das Geld stoppen?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Alexx

Darf ARGE ohne Vorwarnung das Geld stoppen?

Beitrag von Alexx »

Hallo

Hallo ich bekomme seit anfang des Jahres Arbeitslosengeld 2.
Ich bin 39 Jahre alt bin verheiratet und habe ein 2 jahre und 10 Monate altes Kind. Meine Frau ist schwanger.
Ich bekam heute keine Überweisung von Arbeitslosengeld 2. Ich vermute dass dies mit folgender Situation zusammenhängt.
Ich war vor ca 6 Tagen bei ARGE um mich wieder zu melden.
Eine ARGE Mitarbeiterin sagte mir ich hätte mich auf Vorschlag von ARGE bei einer Firma nicht beworben. Ich hielt die Bewerbung für sinnlos da der Arbeitgeber eine 3 jährige Berufserfahrung vorausstzte.
Ich habe nur eine Trainingsmassnahme gemacht. Ich schicke monatlich ca. 10 Bewerbungen die ich für aussichtsreich halte und ich habe Beweise.

Darf ARGE das Geld sofort stoppen?
Ich bekam auch keine schriftliche Erklärung.

Bitte um Hilfe
Hanm
Beiträge: 4
Registriert: 31.07.2005 18:01
Wohnort: Land Brandenburg

Geld stoppen

Beitrag von Hanm »

Natürlich darf die Arge das, Du hast die meisten Pflichten, nämlich auf die Vorschläge der Arge einzugehen, ob die sinnvoll sind,oder nicht,
Diana77
Beiträge: 9
Registriert: 01.08.2005 19:10
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Jein

Beitrag von Diana77 »

Habe erst heute mit meinen Anwalt über ARGE und Arbeitslosengeld II probleme allgemein gesprochen. Habe ihn auch gefragt ob die da einfach streichen dürfen. Also, die dürfen das, ja. Du mußt wiederspruch einlegen. Die dürfen aber nicht das Geld deiner Frau und Kind/er streichen. Da dein Geld gesperrt wurde, kann deine Frau zur Arge gehen und die Leistungen neu berechnen lassen. Das macht nicht viel aus, ist aber immerhin etwas für die Zeit bis die deinGeld wieder frei geben.
Du solltest aber so schnell es geht wiederspruch einlegen und erkären warum du dich nicht beworben hast, dann dürfte die sache damit geklärt sein.

FG,
Diana
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