Hallo alle zusammen.
Ein tolles Forum, ich konnte mir schon einige nützliche Informationen herausziehen.
Zu meiner Frage: Ich wohne mit meiner Freundin in Dresden. Sie macht eine Umschulung nördlich von Berlin und wohnt die Woche über im Internat.
Ich habe als gewünschten Vermittlungsbereich, für eine Arbeitsstelle, Berlin, Hamburg und Dresden angegeben.
Nun habe ich per Post ein Stellenangebot für Schleswig-Holstein, in einem Ort ca. 100 km nördlich von Hamburg. Dies ist mir aber zu weit da ich Hamburg als maximale Entfernung gewählt habe um meine Freundin wenigstens am Wochenende zu sehen. Muss ich den Job annehmen?
Und noch eine Frage: Wir haben eine Steuerrückzahlung bekommen, nicht viel aber wir haben sie schon ausgegeben, nun habe ich aber im Forum gelesen das diese eigentlich dem Amt zu steht. Wie verhalte ich mich jetzt? Gehe ich zum Amt zeige die Rückzahlung an und bitte um Ratenzahlung da wir das Geld nicht auf einmal aufbringen können?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Wastl
Wie weit muss ich weg von der Lebensgefährtin?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo,
bezüglich Jobangebot:
Bezüglich Steuern:
Die Einkommensrückerstattung ist Einkommen und wird angerechnet!
Gruß
bezüglich Jobangebot:
Nach zu lesen unter : http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__121.html1Aus personenbezogenen Gründen ist einem Arbeitslosen eine Beschäftigung auch nicht zumutbar, wenn die täglichen Pendelzeiten zwischen seiner Wohnung und der Arbeitsstätte im Vergleich zur Arbeitszeit unverhältnismäßig lang sind. 2Als unverhältnismäßig lang sind im Regelfall Pendelzeiten von insgesamt mehr als zweieinhalb Stunden bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden und Pendelzeiten von mehr als zwei Stunden bei einer Arbeitszeit von sechs Stunden und weniger anzusehen.
Bezüglich Steuern:
Die Einkommensrückerstattung ist Einkommen und wird angerechnet!
Gruß
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
