Verweigerung der Antragsannahme durch Sachbearbeiter

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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OliverBerlin
Beiträge: 1
Registriert: 04.11.2008 14:22

Verweigerung der Antragsannahme durch Sachbearbeiter

Beitrag von OliverBerlin »

Hallo ich brauche einen Rat...

meine Freundin, in Mannheim lebend, nimmt seit einem Jahr an einer Umschulungsmaßnahme teil (gefördert von der Agentur für Arbeit)
Sie lebt von ihrem "Noch"-Ehepartner getrennt in einer eigenen kleinen Mietwohnung mit Ihren zwei Kindern. (Alle polizeilich dort gemeldet)
Der Ehemann verweigert sämtliche Unterhaltszahlungen. Eine Anwältin ist bereits eingeschaltet und hat die Klageerhebung für Unterhaltsverletzung
heute beim Gericht eingereicht.

Seit nunmehr als einem Monat lebt sie ohne finanzielle Unterstützung und genau dies war der Grund, beim arge Jobcenter Mannheim HARTZ IV
zu beantragen.

Heute wurde sie zum fünften male zurückgewiesen. Ich geben hier im fast exaktem Wortlaut, die Begrundungen/Ablehnung wieder.

1) Sie Frau xxx bekommen hier sowieso kein Geld, da sie ja schon Geld für die Umschulung von der Agentur für Arbeit bekommen.

2) Sie müssen Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bentragen, aber die werden sie eh nicht bekommen, da sie ja Unterhalt von Ihrem Mann bekommen könnten.

3) Wir können Ihren Antrag nicht annehmen, da keine Lohn-/ und Gehaltsbescheinigungen von Ihrem Mann vorliegen (Diese wurden bewusst vom Mann zurückgehalten)

4) Sie müssen eine Absage vom Amt für BAB vorlegen, damit wir wissen, dass sie Ihnen kein BAB zusteht.

5) Der Antrag auf HARTZ IV kann nicht engegengenommen werden, solange nicht der Nachweis der Klageerhebung für Unterhaltszahlungen vorliegt.


Diese fünf Punkte, die ich hier genannt habe sind nur ein kleiner aber gravierender Teil dieser Kuriositäten.
Der Antrag auf HARTZ IV wurde bei allen Besuchen nicht einmal angesehen. Beim ersten Versuch wurde ihr sogar die Aushändigung dieses Antrages verweigert,
mit der Begründung, dass es in Ihrem Falle eh kein Geld gäbe.

Mit hat es heute die Sprache verschlagen, und deshalb wende ich mich an dieses Forum.
Wenn ich meine Freunding finanziell unterstützen könnte würde ich dies gerne tun.
Da ich allerdings in Berlin lebe, ist es mir nicht einmal möglich, sie bei diesem "AMTSBESUCH" zu begleiten, um
ihr vor Ort bei Seite stehen zu können.

Selbst meine Bekannte, die im JobCenter Berlin arbeitet (im kfm. Bereich) konnte mir bestätigen, dass dort etwas nicht
rund läuft...

Wie kann ich in einem wiederholtem Falle rechtlich gegen das JobCenter vorgehen? Anwalt? interne Anzeige gegen diesen Sachbearbeiter bei JobCenter? etc.

Wenn also jemand mir einen Rat geben könnte, wäre ich dafür sehr dankbar.

Ansonsten gibt es für Sie und Ihre beiden Kinder weiterhin Spaghetti in Butter angebraten. Und das kann es ja nicht sein...


Ich grüße euch recht herzlich und Kopf hoch denen, die ähnlich oder gar schlimmere Probleme bezüglich der "ÄMTER" haben...


Gruß Oliver
buxi
Beiträge: 487
Registriert: 28.04.2006 17:31

Beitrag von buxi »

Dir und Deiner Freundin kann in diesem Fall dieses Forum nicht weiter helfen. Sie muß sofort und unbedingt zum Anwalt. Die Adresse habe ich Dir in einer PN mitgeteilt, schau bitte in Deinem Postfach nach. Gruß buxi
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DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

Hallo,

es gibt doch ein Leiter der ARGe bei euch, an diesen Herrn oder Dame solltet ihr euch mal wenden.. Wenn Du mir sagen könntest wo das genau abläuft (Stadt, Str.)kann ich da auch gerne mal nach schauen/lassen...Kannst Du mir auch als PN schicken wenn Du es nicht öffentlich machen willst !

PS:
Es gibt auch eine Private stelle wo Mitarbeiter benannt werden können die meinen sich nicht an die Spielregeln zu halten. Dies kann ich allerdings nicht weiter geben, das mache ich dann. "Anonym"
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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