So hier habe ich jetzt die schriftliche Ablehnung von der Arge Kassel von meiner Schwester ich schreibe jetzt den Text hier rein.
Es ging um 120 Euro Betriebs und Heizkostennachzahlung.
Ihr Antrag vom 17.10.2008 auf Gewährung einer einmaligen Beihilfe für Ihre Nachzahlung resultierend aus der Verbrauchsabrechnung der Wohnstadt vom 05.09.2008 wird abgelehnt.
Begründung
Sie erhalten Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).In Ihrem Fall werden die Unterkunfts-bzw.Heizkostenpauschale in Höhe von 625,00 EUR bei einer monatlichen Miete in Höhe von 463,95 zzgl.Heizkosten,gewährt,sodass der angemessene Bedarf vollständig gedeckt wird.Eine zusätzliche Hilfe kann somit nicht bewilligt werden.Es ist das ureigenste Wesen einer Pauschale,dass ein Bedarf(hier Unterkunft und Heizung) ,pauschal,abgegolten wird,was regelmäßig die Übernahme von Nachzahlungen ausschließt.Für die Zukunft empfehlen wir Ihnen daher hierfür Rücklagen zu bilden.
Nun möchte ich wissen ob die Recht haben.
MFG
Hoffimann
Ablehnung Betriebskostenabrechnung
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Nein.
Siehe z.B.:
Siehe z.B.:
Bayerisches Landessozialgericht L 7 B 886/07 AS ER 12.12.2007 rechtskräftig
Bei einer Wohnung, die flächenbezogen die Angemessenheitsgrenzen einhält, können die Heizkosten in der Regel nur dann unwirtschaftlich sein, wenn konkret unwirtschaftliches Heizverhalten nachgewiesen wird; mit Pauschalen oder Durchschnittswerten darf im Prinzip nicht operiert werden.
Ablehnung Betriebskosten
Danke euch werden Widerspruch einlegen.
Melde mich dann wieder was da rauß wurde.
MFG
Hoffimann
Melde mich dann wieder was da rauß wurde.
MFG
Hoffimann