Ich habe auch mal eine Frage.
Meine LG bezieht ALG 2 und ich arbeite hauptberuflich für eine Versicherungsagentur . Da mein Einkommen ja voll angerechnet wird , wolte ich meine Fahrkosten geltend machen . Ich fahre im Monat 500-600 km für die Agentur , die Kosten muß ich vom Lohn bezahlen . Das Amt lehnte eine Anrechnung ab ( nur Kosten WHG/Büro würden akzeptiert) mit Hinweis auf SGB 2 §11 ABS. 5 . Da wiederum steht eine Beschränkung auf WHG/Büro aber nicht drin . Dann wurde erwähnt , ich soll die Kosten beim Lohnsteuerausgleich geltend machen , aber eine Lohnsteuerrückerstattung rechnen die doch auch gleich gegen , oder ?
Wir haben durch diese Praxis weniger Geld zur Verfügung, als wenn ich mich auch mit Hartz 4 zur Ruhe setze . MUSS ARBEIT DUECH DAS AMT BESTRAFT WERDEN ???
Wer kann mir eine Rat geben ?
Fahrkosten Außendienst
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Fahrkosten
Danke erstemal für die Antworten ,
ja es geht um berufsbedingte Aufwendungen . Ich habe ein Grundgehalt (Fixum) + Prov. . Für Alles zahle ich voll Steuern und Sozialabgaben . Und aus dem Netto muß ich meine Kosten für die Außendienstfahrerei im Monat selbst begleichen . Bis jetzt habe ich die Kosten ja beim Lohnsteuerausgleich teilweise zurück erhalten . Aber jetzt zählt das ja als Einkommen und wird gegengerechnet .
ja es geht um berufsbedingte Aufwendungen . Ich habe ein Grundgehalt (Fixum) + Prov. . Für Alles zahle ich voll Steuern und Sozialabgaben . Und aus dem Netto muß ich meine Kosten für die Außendienstfahrerei im Monat selbst begleichen . Bis jetzt habe ich die Kosten ja beim Lohnsteuerausgleich teilweise zurück erhalten . Aber jetzt zählt das ja als Einkommen und wird gegengerechnet .