Unterhalt???

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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sahnebrauni
Beiträge: 21
Registriert: 28.06.2007 08:33

Unterhalt???

Beitrag von sahnebrauni »

Halloi hr lieben,
ich hätte eine frage zum unterhalt.
Mein ex freund zahlt für unseren Sohn jeden monat 130€ unterhalt,so haben wir das abgesprochen,weil er 2 minijobs hat und wenig verdient.
Deshalb dachte ichmir besser 130€ von ihn als unterhaltsvorschuss.
Jetzt habe ichein schreiben von sozialamt bekommen wo die von mirwissen wollen seine adresse und wo er arbeitet weil die im auftrag der arge unterhalt zahlungen prüfen wollen.

Ich weiss nicht wo er wohnt,interessiert mich auch nicht und weiss nur wo er arbeitet aber was habe ich mit ihm zu tun um das arge melden zu müssen.Die sollen ihm selbst finden.
Meine frage ist muss ich sozialamt mitteilen wo er arbeitet,bin ich wirklich dazu verpflichtet?Die haben mich auf meine mitwirkungspflicht angewiesen.
Und ist es besser für mich zum jugendamt zu gehen und dort unterhalt höhe bestimmen zu lassen,habe bis jetzt nicht gemacht aus angst das die sagen das er gar nicht zahlen muss weil er wenig verdient.
Wie gesagt er zahlt mir seit 2,5 jahren diese 130 €.
Geld von arge bekomme ich aufstockend,gehe halbtags arbeiten.
Danke im voraus
sahnebrauni
Beiträge: 21
Registriert: 28.06.2007 08:33

Beitrag von sahnebrauni »

kann mir bitte niemand was dazu sagen???
jumba
Beiträge: 1
Registriert: 19.10.2008 13:36

Beitrag von jumba »

ja du hast mitzuteilen wo der vater wohnt und arbeitet. das ist aufgrund deiner mitwirkungspflicht deine bedürftigkeit zu mildern oder zu beenden.
130 euro sind nicht mal der mindestunterhalt den ein vater zu zahlen hat, von daher wird das amt prüfen ob der vater dazu verdonnert wird, sich einen vollzeitjob zu seinen minijobs zu suchen, da er unterhaltspflichtig ist.
auch du hättest unterhalt schon längst einklagen sollen, damit der vater gezwungen wird (wie ist erstmal zweitens) sich vernünftig arbeit zu suchen.
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