Die Situation:
Wir als Eltern sind nicht krankenversichert, waren es auch noch nie (selbstständig, keine Pflichtversicherung)
Unsere Tochter (20 Jahre alt), war auch nie versichert, hat aber jetzt ein paar Monate gejobbt und war dadurch pflichtversichert.
Jetzt ist sie arbeitslos, kein Anspruch auf ALG1, da weniger als ein Jahr gearbeitet.
Sie hätte wohl Anspruch auf Hartz4, hat allerdings etwa 6000 Euro auf dem Sparkonto - also wohl etwas zuviel, oder?
Sie ist auch nicht auf ALG2 angewiesen - sie hat ja nette und großzügige Eltern - lächel.
Aber was bedeutet das jetzt für ihre Krankenversicherung?
Wenn sie nichts unternimmt, muß sie dann irgendwann (wenn sie wieder einen Job hat) für die versäumten Monate nachzahlen?
Bedeutet Ablehnung von Hartz4 (wegen etwas zu hoher Ersparnisse) auch zugleich Ablehnung von Krankenversicherung durch die Arge?
Also ein Zwang, eine private Versicherung abzuschließen und ihre Ersparnisse dafür zu verwenden?
Ja, es ist echt nicht einfach in unserem Land, alles zu durchschauen und richtig zu machen. Wer kann unsere Fragen kompetent beantworten?
nochmal Krankenkasse - sehr speziell
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo...
Ja, Sie hat ein Freibatrag von 150 € pro Lebensjahr. Somit 3.000 zu viel. So lange Sie diese nicht aufgebraucht hat, bekommt Sie auch keine Leistungen und solange zahlt die ARGe dann auch keine KK - Beiträge.
PS: Anspruch auf Alg 1 besteht, wenn man in der Rahmenfrist mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt war.
Die Rahmenfrist beträgt 2 Jahre und endet vor dem Tag an dem die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Ja, Sie hat ein Freibatrag von 150 € pro Lebensjahr. Somit 3.000 zu viel. So lange Sie diese nicht aufgebraucht hat, bekommt Sie auch keine Leistungen und solange zahlt die ARGe dann auch keine KK - Beiträge.
PS: Anspruch auf Alg 1 besteht, wenn man in der Rahmenfrist mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt war.
Die Rahmenfrist beträgt 2 Jahre und endet vor dem Tag an dem die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
