3 monate vorher arbeitslos melden?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Andreas23
Beiträge: 122
Registriert: 21.08.2006 10:48

3 monate vorher arbeitslos melden?

Beitrag von Andreas23 »

Mein Arbeitsvertrag ist befristet und wird immer um ein Jahr verlängert. Ich bezieh nun zusätzlich Leistungen von der Arge. Ich soll mich nun 3 monate vorher Arbeitslos melden. Das ist jetzt diesen monat. Was passiert wenn ich mich nur 1 monat vorher Arbeitslos melde?

Mir geht es darum das ich sicher bin das mein vertrag wieder verlängert wird aber ich "Angst" davor habe das mich die Arge mit Bewerbungen und Vorstellungsgesprächen zuschütten wird. Oder wenn ich Termine kriege wo ich bei der arge sein muss und das immer meinen Arbeitgeber fragen muss ob ich da frei kriegen kann. Ich hoffe ihr versteht mich.
Benutzeravatar
DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

Hallo,

die Arbeitssuchendmeldung ist erforderlich, damit die Agentur für Arbeit dich bei der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle unterstützen kann.

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Arbeitssuchendmeldung besteht spätestens drei Monate vor Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.

Sie muss persönlich bei einer Agentur für Arbeit erfolgen.

Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeits- und Ausbildungsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen.

Damit Du die Fristen nicht versäumst, besteht die Möglichkeit, sich auch telefonisch unter der Telefonnummer der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden.

Voraussetzung für die Wirksamkeit der telefonischen Meldung ist jedoch, dass Du die persönliche Arbeitsuchendmeldung nach terminlicher Vereinbarung in der Agentur für Arbeit nachholst.

Dies erspart Dir zusätzliche oder unnötige Wege und Wartezeiten.

Auch wenn der Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung in Aussicht stellt oder der Fortbestand des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht wird, besteht die Pflicht zur Meldung.

Bitte beachte, dass eine Sperrzeit von MID einer Woche eintreten kann, wenn Du nicht – wie oben beschrieben – bei einer Agentur für Arbeit arbeitsuchend meldest..

Gruß.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
fabfive
Beiträge: 94
Registriert: 29.12.2006 14:12

Beitrag von fabfive »

DjTermi hat geschrieben:....

Bitte beachte, dass eine Sperrzeit von MID einer Woche eintreten kann, wenn Du nicht – wie oben beschrieben – bei einer Agentur für Arbeit arbeitsuchend meldest..

Gruß.
Was bedeutet "MID" ??? Mindestens?
Andreas23
Beiträge: 122
Registriert: 21.08.2006 10:48

Beitrag von Andreas23 »

Ja dieses MID möchte ich auch noch übersetzt bekommen :P

Aber erstmal danke Termi jetzt noch eine frage dazu.

Wenn ich mich nicht melde und mein Vertrag wieder verlängert wird dann passiert mir gar nichts oder? Auch wenn ich zusätzlich Alg2 bekomme?
Benutzeravatar
DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

Schreibfehler, sorry ! Es soll Mindestens bedeuten..

Ja wenn dein Vertrag weiter gehen würde nicht ! Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun (ALG2)

Bekommst ja dann kein ALG I
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
fabfive
Beiträge: 94
Registriert: 29.12.2006 14:12

Beitrag von fabfive »

Danke DJTermi...habs mir ja fast gedacht. Also mind. 1 Woche, wie hoch ist denn das höchste "Strafmass" ?? Ich bin eigtl. bisher immer von 3 Monaten ausgegangen....
Benutzeravatar
DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

Das ist Richtig bis zu 12 Wochen...
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Antworten