Hallo ! Ich habe Kinderzuschlag zu meinem Verdienst aus nicht selbstständiger Beschäftigung beantragt und die geforderten Bescheinigungen durch meinen Arbeitgeber ausfüllen lassen und nun soll ich zusätzlich noch die Lohnabrechnung von Mai 08 nachreichen, obwohl die letzten 3 Monate durch meinen AG nachgewiesen worden sind. Es geht mir eigentlich mehr ums Prinzip.
Darf die Familenkasse so handeln, weil gleich auf § 60 SGB1 hingewiesen wird............
Liebe Grüsse teufel03
Familienkasse
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Mit Prinzip kommst Du bei den Behörden nicht weiter...
Der Paragraph denn Du ansprichst (§ 60 SGB1) sagt eigentlich alles aus..
§ 60
Angabe von Tatsachen
(1) Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat
1. alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind, und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen,
2. Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind oder über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich mitzuteilen,
3. Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen.
Satz 1 gilt entsprechend für denjenigen, der Leistungen zu erstatten hat.
Der Paragraph denn Du ansprichst (§ 60 SGB1) sagt eigentlich alles aus..
§ 60
Angabe von Tatsachen
(1) Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat
1. alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind, und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen,
2. Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind oder über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich mitzuteilen,
3. Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen.
Satz 1 gilt entsprechend für denjenigen, der Leistungen zu erstatten hat.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Du kommst nicht drumherum. Gib sie ab und gut ist. Wir haben dasselbe durch und mussten dann nach über 2 Monaten Wartezeit noch die Gehaltsabrechnung einzeln nachlegen. Bring sie hin und eine Woche später ist Dein Bewilligungsbescheid da 

Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
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