Hallo
also folgendes
ich möchte mit meiner Freundin und ihrem Kind zusammenziehen. Sie ist arbeitslos (hat harz 4 beantragt) und ich bin berufstätig. können wir auch unterstützung für sie und ihr kind + mietzuschuss rechnen wenn wir zusammen ziehen? oder müssen wir uns mit der partnerschaft eher bedekt halten? verdiene ca 1300 netto
Wohnung / Eheähnliche gemeinschaft
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
-
- Beiträge: 3
- Registriert: 18.01.2006 06:39
Re: Wohnung / Eheähnliche gemeinschaft
Wenn ihr zusammenzieht, habt ihr mit Kindergeld 1456 Euro netto. Das sollte doch reichen, oder?Dreamsys83 hat geschrieben:Hallo
also folgendes
ich möchte mit meiner Freundin und ihrem Kind zusammenziehen. Sie ist arbeitslos (hat harz 4 beantragt) und ich bin berufstätig. können wir auch unterstützung für sie und ihr kind + mietzuschuss rechnen wenn wir zusammen ziehen? oder müssen wir uns mit der partnerschaft eher bedekt halten? verdiene ca 1300 netto
Flory
Unterhalt dürfte sie ja auch noch für das Kind bekommen...
Da dies ziemlich stark mit unseren Zahlen übereinstimmt, kann ich euch da nicht viel Hoffnung machen....
Sorry..
Allerdings: Stellt einfach einen Antrag - wenn ihr eine Wohnung in
Aussicht habt - mehr als eine Absage könnt ihr nicht kriegen.... oder
Da dies ziemlich stark mit unseren Zahlen übereinstimmt, kann ich euch da nicht viel Hoffnung machen....
Sorry..
Allerdings: Stellt einfach einen Antrag - wenn ihr eine Wohnung in
Aussicht habt - mehr als eine Absage könnt ihr nicht kriegen.... oder

Der Unterschied zwischen Praxis und Theorie
ist in der Praxis meist größer als in der Theorie
ist in der Praxis meist größer als in der Theorie
-
- Beiträge: 3
- Registriert: 18.01.2006 06:39