Wohnung / Eheähnliche gemeinschaft

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Dreamsys83
Beiträge: 3
Registriert: 18.01.2006 06:39

Wohnung / Eheähnliche gemeinschaft

Beitrag von Dreamsys83 »

Hallo

also folgendes

ich möchte mit meiner Freundin und ihrem Kind zusammenziehen. Sie ist arbeitslos (hat harz 4 beantragt) und ich bin berufstätig. können wir auch unterstützung für sie und ihr kind + mietzuschuss rechnen wenn wir zusammen ziehen? oder müssen wir uns mit der partnerschaft eher bedekt halten? verdiene ca 1300 netto
gast13
Beiträge: 3
Registriert: 17.01.2006 20:14

Beitrag von gast13 »

Hallo so wie ich weiß wird dein Geld mit angerechnet, sorry.
Dreamsys83
Beiträge: 3
Registriert: 18.01.2006 06:39

Beitrag von Dreamsys83 »

is ja alles kein thema nur möchte ich das sie totzdem noch was bekommt und nichts gestrichen wird und das wir uns die miete teilen können ggf auch 40 - 60 für mich is auch kein thema
Flory
Beiträge: 8
Registriert: 22.01.2006 11:21
Wohnort: Neufünfland

Re: Wohnung / Eheähnliche gemeinschaft

Beitrag von Flory »

Dreamsys83 hat geschrieben:Hallo

also folgendes

ich möchte mit meiner Freundin und ihrem Kind zusammenziehen. Sie ist arbeitslos (hat harz 4 beantragt) und ich bin berufstätig. können wir auch unterstützung für sie und ihr kind + mietzuschuss rechnen wenn wir zusammen ziehen? oder müssen wir uns mit der partnerschaft eher bedekt halten? verdiene ca 1300 netto
Wenn ihr zusammenzieht, habt ihr mit Kindergeld 1456 Euro netto. Das sollte doch reichen, oder?

Flory
Milecia
Beiträge: 22
Registriert: 13.01.2006 18:47
Wohnort: Schwelm
Kontaktdaten:

Beitrag von Milecia »

Unterhalt dürfte sie ja auch noch für das Kind bekommen...

Da dies ziemlich stark mit unseren Zahlen übereinstimmt, kann ich euch da nicht viel Hoffnung machen....

Sorry..

Allerdings: Stellt einfach einen Antrag - wenn ihr eine Wohnung in
Aussicht habt - mehr als eine Absage könnt ihr nicht kriegen.... oder ;-)
Der Unterschied zwischen Praxis und Theorie
ist in der Praxis meist größer als in der Theorie
Dreamsys83
Beiträge: 3
Registriert: 18.01.2006 06:39

Beitrag von Dreamsys83 »

wie ist das eigenltich muss ich wenn ich untervermiete steuern bezahlen? wenn ja wieviel?
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