u25, schwanger, unterhalt????

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Mettiii
Beiträge: 1
Registriert: 02.09.2008 08:38
Wohnort: Lahr

u25, schwanger, unterhalt????

Beitrag von Mettiii »

hallo,

ich bin 23, lebe momentan noch bei meinem vater, arbeite nicht, beziehe keine leistungen vom amt. jetzt bin ich allerdings in der 13. woche schwanger.

meine frage ist jetzt, wer muss für mich unterhalt zahlen, immer noch meine eltern? oder übernimmt das amt jetzt wieder? da ich ja auch ausziehen will.

ich fange evtl. auch wärend der schwangerschaft noch mit einem 400euro job an, da habe ich morgen ein vorstellungsgespräch. ob die mich schwanger nehmen ist natürlich fraglich....

stehen mir trotzdem babyerstaustattungs-beihilfe oder sowas zu?

kann mir jemand helfen!!!
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Mettiii
Du hast einen eigenständigen Anspruch auf Alg2 (281 € plus anteilige Kosten der Unterkunft), das Einkommen der Eltern darf nicht angerechnet werden, bis zur Geburt des Kindes gehörst Du noch zu deren Bedarfsgemeinschaft. Umzug erst nach der Geburt, es sei denn schwerwiegende Probleme machen ein weiteres Zusammenleben unmöglich.
Ab 6 Wochen vor der Geburt des Kindes ist der Kindesvater Dir und dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig. BGB § 1615 L
Umstandskleidung/Erstausstattung beantragen und beim Alg2 Antrag den Mehrbedarf bei Schwangerschaft nicht übersehen. Attest vom Arzt genügt, Mutterpass geht keinen was an.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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