Eigenes Haus und Hartz 4
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Eigenes Haus und Hartz 4
Hallo an alle, ich hätte auch mal eine frage: Ich bin zu meinem Freund gezogen, der ein eigenes Haus hat, das auch schon bezahlt ist. Nun muss ich ab September hartz 4 beantragen, dass wir eine eheähnliche gemeinschaft sind ist mir klar, aber wie ist das nun, wenn wichtige reparaturen am haus anfallen, wie kaputte heizung oder ähnliches. Bekommt man dann einen zuschuß dafür?
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wolfshund
- Ralf Hagelstein
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Re: Eigenes Haus und Hartz 4
Ja, so genannte "Erhaltungs"-Reparaturen, also z.B. "notwendige Kleinreparaturen, regelmäßig anfallende Wartungsarbeiten, Schönheitsreparaturen und Ausbesserungsarbeiten. Allerdings ist es nicht ist Aufgabe der aus Steuermitteln finanzierten Leistungen nach dem SGB II und XII, grundlegende Sanierungs- und Erhaltungsarbeiten zu finanzieren." (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen - L 1 B 38/07 AS - 19.10.2007).fara hat geschrieben:aber wie ist das nun, wenn wichtige reparaturen am haus anfallen, wie kaputte heizung oder ähnliches. Bekommt man dann einen zuschuß dafür?
