selbsständigkeit und alg2

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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peppimd
Beiträge: 1
Registriert: 04.08.2008 19:43

selbsständigkeit und alg2

Beitrag von peppimd »

hallo :D ,

mein mann ist seit 4 jahren selbständig,da aber das einkommen nicht ausreicht für mich mein mann und unseren 3 monate alten sohn bekommen wir zusätzlich 470 € alg2.

am letzten freitag war es wieder soweit und ich sollte meinen volgeantrag abgeben. normalerweise reichte bis jetzt immer ein schreiben von seiner steuerberaterin was er monatlich für einkommen hat.
nun sagte mir die dame am freitag es würde jetzt so nicht mehr ausreichen! :x
er muß jetzt einen anderen antrag ausfüllen wo er alle einnahmen und alle ausgaben die er für sein geschäft hat eintragen muß.

dann würden wir wohl erstmal einen vorläufigen bescheid bekommen aber noch kein geld wenn wir dann noch welches bekommen. :?
zusätzlich ist meine bearbeiterin jetzt auch noch für zwei wochen im urlaub und dann wird nix bearbeitet meinte sie.

hallo? wer bezahlt dann meine miete? mein letzter antrag läuft am 31.8. aus!

dann kommt noch dazu das mein mann vom ganzen jahr seine bilanzen abgeben muß dafür haben wir zwei monate zeit.
dann wird erst alles komplett endschieden da wir ja erstmal einen vorläufigen bescheid bekommen.

die haben doch ne macke oder?
wie stellen die sich das denn vor?
wir bekommen ja alg2 weil es nicht ausreicht und wenn die jetzt so lange zum bearbeiten brauchen stehen wir ziemlich dumm da und können keine miete kein strom ec. bezahlen.

was sollen wir machen wie soll das gehen?

bin total verzweifelt.

lg peggy
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Peggy
Du gibst den Folgeantrag ganz normal fristgerecht ab, die Unterlagen die schon vorhanden sind reichst Du mit ein und teilst mit das die fehlenden noch nachgereicht werden.
Mit der Berechnung beim Einkommen Selbständiger weiss ich nicht so bescheid aber schau mal ob Du in den Hinweisen zu §11 SGB II fündig wirst.
Wenn wirklich nichts gezahlt wird am nächsten 1. und die Einnahmen aus der Selbständigkeit den Bedarf nicht decken einen Vorschuß holen.
Wegen Urlaub keine Bearbeitung? Unerhört, es muss einen Vertreter geben bzw. Leistung in der bisherigen Höhe halt vorläufig.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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