Hallo, mal wieder muss ich hier um Hilfe bitten.
Ich habe seit über 2 Monaten einen Minijob auf 400€ Basis. Kam aber bis jetzt noch nie auf 400€. . . der erste lohn war 50€ und der für letzten Monat 105€.
Kaum hatte ich meine Lohnabrechnung der Arge gegeben , bekam ich auch schon einen neuen Bewilligungsbescheid.
Ich beziehe zzt 154€ Kindergeld (kommt immer am 15.ten jedes Monat)
zuvor bekam ich dazu 197€ von der Arge (Lebensunterhalt)
und 285€ Miete (was direkt an den Vermieter überwiesen wird)
Jetzt schreibt die Arge aber das ich zum 01.08 nur noch 153€ für den Lebensunterhalt bekomme + Miete, da sie mir ein fiktives Einkommen von 150€ angerechnet haben ! ! ! ! das sind 50€ wo mir am Monatsanfang fehlen, von den 153€ wo sie mir überweisen gehen strom und telefon weg. Ich weiß nicht wovon ich meine Fahrkarten bezahlen soll um vom 01.ten bis zum 15.ten überhaupt in die arbeit zu kommen. das sind jedesmal hin und zurück 6€ (einfach 3€) Ich kann am ersten höchstens 50€ abheben, aber ich muss ja auch was essen und was trinken. Mir wird höllisch angst.
Kann man sich dagegen wehren?
Fast kein Geld am Monatsanfang
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo gaby711
Bei wechselnder Einkommenshöhe wird ein angenommener Betrag für jeden Monat berechnet aber insgesamt musst Du mindestens den Regelbedarf verfügbar haben.
Schau mal in Randziffer 11.7 bei Hinweise auf Seite 3. Besonders der letzte Absatz:
"....Bei der Festlegung der Höhe des vorläufig zu berücksichtigenden
Einkommens ist sicherzustellen, dass dem EHB aus dem bereiten
Einkommen und dem bewilligten Arbeitslosengeld II mindestens ein
Betrag in Höhe seines Bedarfs für den Lebensunterhalt (ohne
Freibeträge) verbleibt....."
In der WDB bei §11 Eintrag 10105 auch mal lesen.
Versuch mal mit dem Telefon oder Strom ob Du die Rate am 15. des Monats überweisen kannst. Bei Daueraufträgen teilt man denen das einfach mit und macht. (Wer viel fragt kriegt viel Antworten)
Bei Einzugsermächtigungen ist das nicht möglich.
Gruss
Bei wechselnder Einkommenshöhe wird ein angenommener Betrag für jeden Monat berechnet aber insgesamt musst Du mindestens den Regelbedarf verfügbar haben.
Schau mal in Randziffer 11.7 bei Hinweise auf Seite 3. Besonders der letzte Absatz:
"....Bei der Festlegung der Höhe des vorläufig zu berücksichtigenden
Einkommens ist sicherzustellen, dass dem EHB aus dem bereiten
Einkommen und dem bewilligten Arbeitslosengeld II mindestens ein
Betrag in Höhe seines Bedarfs für den Lebensunterhalt (ohne
Freibeträge) verbleibt....."
In der WDB bei §11 Eintrag 10105 auch mal lesen.
Versuch mal mit dem Telefon oder Strom ob Du die Rate am 15. des Monats überweisen kannst. Bei Daueraufträgen teilt man denen das einfach mit und macht. (Wer viel fragt kriegt viel Antworten)
Bei Einzugsermächtigungen ist das nicht möglich.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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