WIEDERBEWILLIGUNGSANTRAG

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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sweet666
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WIEDERBEWILLIGUNGSANTRAG

Beitrag von sweet666 »

Ich habe eine Frage bezüglich eines bisher Fortzahlungsantrag auf ALG 2

Ich wohne in einer WG und habe das auch immer angegeben , bekam dann die hälfte der Miete ect .

Bei dem neuen Antrag ist ein Beiblatt dabei indem die Arge fordert das ich genaue Angaben über die Persohnen mache die hier noch wohnen , sprich Einkommen , sonstige Verhältnisse ...

Ich wohne mit einer Freundin zusammen aber wie gesagt jeder hat sein Zimmer , Miete und unkosten teilen wir ....ansonsten geht mich Ihr Geld nichts an und umgekehrt ....

Ich habe das das letzte mal schon bei der Arge so angegeben , aber jetzt habe ich einen 3 Seitigen Bogen vorliegen und da steht er gehöre automatisch zu dem Antrag dazu ...
Muß ich das ausfüllen , ich kanns ja garnicht da ich mich nicht um die finanziellen Sachen meiner Mitbewohnerin kümmere , was muß ich jetzt tun damit ich den Antrag stellen kann und nichts falsch mache ?
Sie war noch nie arbeitslos und bekam noch nie Geld von denen

Vielleicht hat mir jemand einen Rat ich danke euch!

Ich habe foldendes Wiederlegunsschreiben im Netz gefunden , wenn ich das zu dem Antrag dazu tue mußte das doch okay sein , meine kompletten Unterlagen haben die ja schon

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Name des Absenders Straße PLZ und Ort
Postvermerk Ihr Zeichen:
Ihre Nachricht vom:
ARGE
Ansprechpartner Tel./Fax:
Straße E-Mail:

PLZ Ort Ort, 19. Juli 2008

Bestätigung

Zur Anlage des ALG II Antrages für Herrn Frau ……….. zur Widerlegung der Vermutung einer Bedarfsgemeinschaft im Sinne des §9 SGB II

Antragsteller: ………………………..

Name, Vorname ………………………..

Arbeitsagentur Kd.-Nr ………………………..

Die mit o.g. Antragsteller in einer Wohnung lebenden aufgeführten Personen

Person: ………………………..

Person: ………………………..

bestätigen hiermit, nach § 9 (5) SGB II, dass sie mit dem Antragsteller/der Antragstellerin

- keine eheähnliche Gemeinschaft im Sinne des § 122 S. 1 BSHG haben!
- keine gemeinsamen Konten führen oder gegenseitige Kontovollmachten haben!
- nicht aus einem gemeinsamen Topf wirtschaften!
- keinerlei finanzielle Hilfe oder sonstige Zuwendungen leisten!
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Ralf Hagelstein
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

Davon halte ich so nichts.
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maria1106
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Beitrag von maria1106 »

Aber was macht man denn dann in diesem Fall. Ich meine das ist ja der Hammer wenn man in einer WG wohnt und die anderen MItbewohner dann ihre Finanziellen Sachen angeben sollen obwohl die nichts mit dem Amt zu tun haben ????
Wenn ich so ein Mitbewohner wäre würde ich das auch nicht tun wollen !!!!
LG
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Ralf Hagelstein
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

Du kannst denen schreiben, dass Du in einer WG wohnst, und daher den Zusatz nicht ausfüllen kannst, da er auf Dich nicht zutrifft.(vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, L 9 AS 89/06 ER)

Die angedrohte Leistungseinstellung ist rechtswidrig (vgl. Sozialgericht Hamburg S 55 AS 106/05 ER). Du bist „hilfebedürftig“ im Sinne des § 7 SGB II, alle notwendigen Unterlagen liegen denen vor.

So in etwa, nicht mehr und nicht weniger.
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sweet666
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Beitrag von sweet666 »

Danke für die Antwort

Gibt es für sowas auch einen Vordruck?

Ich habe schon ziemlich viel übles erlebt und immer Angst was falsch zu machen.

Genügt es wenn ich formlos einfach schreibe das es auf mich nicht zutrifft, da ich in einer Wg wohne und ich deshalb der Zusatz nicht zutrifft und ich muß ich den Namen meiner Mitbewohnerin angeben , das habe ich aber beim Erstantrag eh schon getan , es wäre lieb hierzu noch eine Antwort zu bekommen, Danke
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Ralf Hagelstein
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

Selbst formuliert ist immer besser.

Ja, dass kannst Du so schreiben, den Namen der Mitbewohner kannst Du mit angeben, musst Du aber nicht, da die dies ja schon wissen.
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sweet666
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Beitrag von sweet666 »

Vielen Dank ich mach das jetzt mal so mit dem Eigentext
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Ralf Hagelstein
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

Ja, gerne.

Und gib bitte die Quelle zu dem "Wiederlegunsschreiben" an, das Du im Netz gefunden hast. Das ist so grottenschlecht (aus Sicht der Betroffenen), darauf sollte man die Quelle einmal hinweisen.
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sweet666
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Beitrag von sweet666 »

So, ich hab heute den Antrag mit dem Eigentext per Einschreiben an die Arge geschickt.

Anbei der Link der Quelle wo ich das Wiederlegungsschreiben her habe , da sind ua auch noch andere Anträge

http://www.sozialticker.com/antraege
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sweet666
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Beitrag von sweet666 »

Ich melde mich nun doch nochmal da ich heute ein Schreiben von der Arge bekommen habe in dem mir mitgeteilt wird das ich die Anlage EK bis spätestens 31.07.2008 VOLLSTÄDIG ausfüllen muß

was soll ich jetzt tun :?:
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo sweet666
Du nimmst die Anlage EK und machst überall dort, wo irgendwelche Angaben zu weiteren Personen der Bedarfsgemeinschaft verlangt werden einen ----------- .
Es geht um Angaben von Mitgliedern der BG, das ist der Mitbewohner der Wohngemeinschaft aber nicht. Gehört nicht zur BG und das wissen die auch.
Kannst ja auch noch mal auf einem separaten Blatt ausdrücklich darauf hinweisen, auch das der Umstand lediglich mit einem weiteren Menschen die Wohnung zu teilen als Wohngemeinschaft in keinerlei Zusammenhang mit dem Begriff Bedarfsgemeinschaft steht und doch bitte nicht verwechselt werden möge.
Das Ganze dann mit Empfangsbestätigung abgeben sonst kommen die noch von wegen unvollständige Unterlagen, mangelnde Mitwirkungspflicht usw.

Auch in Deinem Fall geht es wieder mal nur darum Menschen um ihr Recht zu berauben, einsparen ohne Ende und somit ist die zuständige ARGE ihren Zielvorgaben ein Stückchen näher.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
sweet666
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Beitrag von sweet666 »

Vielen Dank für Deine Antwort

Ich habe bei dem Bogen fast immer nein angekreuzt da das meiste auch auf meine Freundin nicht zutrifft

Nur , bei 1 a steht

Erzielen Sie o.g.Person Arbeitsentgeld aus einer Beschäftigung
Wenn ja . bitte ggf. Lohnsteuerklasse angeben


Soll ich da dann den Srtrich machen ...

Meine Freundin arbeitet ja , aber Ihr Geld geht mich nichts an , wir teilen ja nur die Kosten für die Wohnung

Entschuldigt bitte das ich soviel nachfrage , aber ich bin sehr vorsichtig geworden , da ich weiß das die versuchen mir irgentwie und irgentwo noch weniger Geld zu zahlen , ich bekomme eh nur 530 E das genügt hinten und vorne nicht, nachmal Danke
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sweet666
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Beitrag von sweet666 »

So, ich habe das nun erledigt und der Bescheid war heute im Briefkasten . soweit ich sehen konnte ist es genau der Betrag vom letzten halben Jahr allerdings nur für 3 Monate da ab Dez. erst die Heizkosten neu berechnet werden ...

Ich möchte euch nochmal danken

Bereits heute habe ich ein neues schreiben bekommen , das ich aber als anders Thema erstellen muß .....ich versteh garnicht was die vom Amt von mir wollen :shock:
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