Folgender Sachverhalt,
ich bezog im Januar 07 einen Monat ALG2, dann bekam ich G.s.D. Arbeit.
Nun bin ich mit meiner kleinen Tochter in der Elternzeit, da wir mit dem Elterngeld hinten und vorne nicht reichen, wollte ich ergänzend ALG2/Sozialhilfe beantragen.
Als ich vor ein paar Tagen auf dem Amt war, um den Antrag abzugeben, kam heraus, dassmeine Akte noch nicht geschloßen war.
Grund: Betrug-erschleichung von Sozialgeldern
Mein Vater hatte 2003 um meinen Freibetrag zu nutzen (mit meinem Einverständnis) eine größere Summe in Form eines Sparbriefes angelegt.
Und als ob das noch nicht reicht, für meine Kinder auch.
Ich konnte ja nicht ahnen, mal in so eine Lage zu kommen.
Ich habe da Null daran gedacht. Wirklich nicht.
Das Geld gehört ja auch nicht mir und ich werde es auch nicht bekommen.
Ich kann nachweisen, dass die ummen von dem Konto meines vaters eingezahlt wurden.
Den einen Sparbrief haben wir gestern aufgelöst und auf das Konto zurücküberwiesen.
Der Neuantrag den hat die Bearbeiterin behalten. Die hat mir natürlich kein Wort geglaubt.
Ich kam mir vor wie der größte Verbrecher.
Sie sagte nur:,,da kommt eine Menge auf sie zu,,.
Und nun hat sie den Neuantrag und das ist ja dann vorsätzlicher Betrug. Hätte sie den mir nicht zurückgeben müßen?
Was mache ich denn nun? Ich bin doch auf die staatliche Stütze angewiesen.
Ich habe nichtmal Geld zum Arzt zu gehen (habe Asthma).
Sicherlich wird mir keiner glauben und ich werde noch wegen Betrug verurteilt.
Was ist denn da die Höchststrafe?
Ich bin nervlich völlig am Ende.
