Hartz4 und Einkommen aus selbst. Arbeit

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
hellmann
Beiträge: 2
Registriert: 19.01.2006 14:06
Wohnort: Hamburg

Hartz4 und Einkommen aus selbst. Arbeit

Beitrag von hellmann »

Hallo,

ich würde gerne wissen wieviel ich aus selbständiger Arbeit zu meinem Hartz4 Geld hinzuverdienen kann.
Gibt es da bestimmt Freibeträge?

nette Grüße
Sabine
Daniel81
Beiträge: 288
Registriert: 08.12.2005 18:13
Wohnort: Berlin-Weißensee

Beitrag von Daniel81 »

Hallo hellman,

du darfst dir beim Arbeitslosengeld II garnichts dazuverdienen.
Es gibt jedeglich die Möglichkeit einen 1,50 Job anzunehmen.
Beim Arbeitslosengeld I gibt es ja die Möglichkeit bis zu 165,-Euro dazu zu verdienen. Dies ist beim Arbeitslosengeld II nicht möglich.

Gruß Daniel
Nur wer fragt, bekommt auch ne Antwort!!!
Gebt doch einfach euer,Stellengesuch auf!!! Wo!!!!
http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... orum2.html

Die Antworten die ich hier wiedergebe, sind meine eigenen persönliche Meinung, und haben rechtlich keine Anwendung!!!!!!!
hellmann
Beiträge: 2
Registriert: 19.01.2006 14:06
Wohnort: Hamburg

Beitrag von hellmann »

hallo.

Und warum liest man denn in verschiedenen Foren, u.a. auch hier, dass man als Hartz4-Empfänger ein Gewerbe anmelden und somit eine selbständige Tätigkeit durchführen kann?
Dieses soll mithelfen aus der Arbeitslosigkeit zu finden.

Also kann ds was Du schreibst nicht ganz stimmen.

nette Grüße
Sabine
Gast

Beitrag von Gast »

Hallo Sabine,

du darfst zum ALG II so viel "zuverdienen", wie Du möchtest und kannst.
Weiteres kannst Du hier nachlesen: http://forum.peng-ev.de/viewtopic.php?t ... uverdienst
Flory
Beiträge: 8
Registriert: 22.01.2006 11:21
Wohnort: Neufünfland

Beitrag von Flory »

Hallo,

wenn du kannst, verdiene soviel wie möglich hinzu. Aber es wird vom ALG 2 auch ein hoher Anteil einbehalten. Am besten meldest du ein Gewerbe an, damit die ArGe und das Finanzamt zufrieden sind. Die Kosten kannst du natürlich abziehen. Für deine Tätigkeiten erstellst du dann eine Gewinn-/Verlustrechnung, also eine Aufstellung deiner Einnahmen und deiner Ausgaben.

Vom Gewinn darfst du die ersten 100 Euro komplett behalten (seit 1.10.2005 bzw. 1.1.2006), vom Betrag darüber bis 800 Euro 20 %.
Was über 800 Euro hinausgeht, 10 %. Wenn du unterhaltspflichtig bist, kannst du den Gewinn natürlich für den Unterhalt verwenden.

Ich mache das so, weil ich unterhaltspflichtig bin und weil ich auch gern arbeite. Ansosnte würde ich mich auch langweilen, und nur vorm Fernseher hängen bringt auch nichts.

Flory
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