Beziehe Hartz4- dar ich in den urlaub?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Seck
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Beziehe Hartz4- dar ich in den urlaub?

Beitrag von Seck »

hallo zusammen,
bin gerade ebend über google auf das forum gestossen. ich beziehe seit 3 monaten hartz4´und möchte gerne in den urlab bzw. ist auch alles gebucht und fliege am freitag.
muß ich das der ARGE mitteilen für den fall das sie mir post senden oder wie handhabt man das ganze?
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Ralf Hagelstein
Site Admin
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

Ortsabwesenheit musst Du beantragen.
"Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz
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Melinde
Moderator
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Beitrag von Melinde »

Hallo Seck
SGB II §7 (4a) hat den grausamen Inhalt:
"4a) Leistungen nach diesem Buch erhält nicht, wer sich ohne Zustimmung des persönlichen Ansprechpartners außerhalb des in der Erreichbarkeits-Anordnung vom 23. Oktober 1997 (ANBA 1997, 1685), geändert durch die Anordnung vom 16. November 2001 (ANBA 2001, 1476), definierten zeit- und ortsnahen Bereiches aufhält; die übrigen Bestimmungen dieser Anordnung gelten entsprechend."

Schnellstens Ortsabwesenheit beantragen und Du musst auch nicht preisgeben das bereits gebucht usw. ist. Das kann nämlich dazu führen das Du ein Opfer der zur Zeit wieder mal grassierenden Schikanewut wirst.
Nicht weil die Menschen hinter dem Schreibtisch allesamt von Natur aus unmenschliche Monster sind sondern weil sie unter enormem Druck von oben stehen alle erdenklichen Kürzungsgründe zu nutzen.
Wünsche Dir das alles genehmigt wird und wünsche erholsame Tage.
Gruss
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Seck
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Beitrag von Seck »

nun ja dann werde ich die gute dame morgen mal aufsuchen und ihr mitteilen das ich ortsabwesend sein werde. muß der aufenthalt im ausland auch mitgeteilt werden oder reicht es ohne weitere ortsangaben?
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
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Beitrag von Melinde »

Hallo Seck
Nicht mitteilen das Du ortsabwesend sein wirst, beantragen das Du ortsabwesend sein möchtest wäre taktisch klüger.
Sowas muss genehmigt werden, sonst keine Knete für den Zeitraum.
Frag also mal ganz lieb und unbedarft nach, Gründe und wohin, warum oder so brauchst Du nicht angeben.
Deine postalische Erreichbarkeit muss immerzu gewährleistet sein falls mal ein Termin oder so angesetzt ist, oft gibt es auch kurzfristige "Erscheinenswünsche"
Gruss
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Seck
Beiträge: 5
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Beitrag von Seck »

wie soll ich das ganze den dann begründen?

werde jetzt morgen früh mal dort vorbei gehen nur ws kann ich der guten dame den dann sagen weshalb ich ortsabwesend sein möchte?
steht einem kein urlaub zu? also nicht im finaziellem sinne sondern im sinne von den verpflichtngen frei zu kommen ein paar tage!?
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

Du gehst hin und sagst das Du X Tage ( mid 3 Wochen ) Urlaub möchtest, auch wenn es in dem sinne keiner ist. Eine Begründung wo Du hin möchtest geht kein was an. Nur denk daran wenn Du ins Aussland möchtest an deine Krankenkasse !
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Melinde
Moderator
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Beitrag von Melinde »

Hallo Seck
Das Problem ist doch das Du schon fest gebucht hast und fahren wirst. Steht also fest Du bist von dann bis dann auf keinen Fall für ARGE greifbar, hast das aber nicht vorher genehmigen lassen.
Wenn klar ist du bist auf keinen Fall erreichbar wird unter Garantie passgenau eine "Einladung" in den Briefkasten flattern und Du findest sie zu spät weil nicht zuhause. Nimmst den Termin nicht wahr und Dir wird das Geld abgezogen, bekommst Ärger wegen Nichterscheinen.
Wurde alles vorher genehmigt kannst Du beruhigt fahren und keiner macht Dir Ärger wegen unerlaubtem Entfernen aus dem Zugriffsbereich deiner ARGE. Immerhin ist es doch möglich bei dem enormen Aufschwung und den rapide sinkenden Arbeitslosenzahlen das ein Job für Dich bereitsteht und du ihn nicht annehmen kannst = mutwilliges Verlängern der Hilfebedürftigkeit.
Es geht ja nicht darum das Du ganzjährig rund um die Uhr verfügbar sein musst, ARGE-freie Zeit kannst Du bekommen wenn ARGE das will.
Wenn die gewünschte freie Zeit nicht als termingebundene Verpflichtung erscheint klappt das einfacher.
Wenn du mal eben wegen Stress an allen Ecken ab der nächsten Woche mal ausspannen möchtest, es Dir nicht so gut geht und Tapetenwechsel nötig ist wäre das doch ein Grund.
Gruss
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Seck
Beiträge: 5
Registriert: 06.07.2008 20:33

Beitrag von Seck »

ja dann danke ich euch bis hierher erstmal für die antworten. werde mich jetzt gleich auf den weg machen und dann mal sehen was es gibt.

werde im anschluss heute mittag noch berichten wie das ganze ausgegangen ist.
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Wünsche Dir Viel Glück und drück schonmal Daumen.
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Seck
Beiträge: 5
Registriert: 06.07.2008 20:33

Beitrag von Seck »

da die ARGE bei uns heute etwas im umzugsstress war und ansich geschlossen hatte habe ich einfach mal einen termin für einen tag nach dem urlaub vereinbart und hoffe einfach mal darauf das in der zwischenzeit kein weiterer termin kommt.
das glück ist auch etwas auf meiner seite da meine zuständige sachbearbeiterin zur gleichen zeit wie ich weg bin urlaub hat :)

trotzdem danke für die hilfe...
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