noch kein hartz4 bescheid

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Nadini
Beiträge: 6
Registriert: 04.07.2008 16:27
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noch kein hartz4 bescheid

Beitrag von Nadini »

Hallo ihr..
Also ich würd gerne wissen wie lange es dauert, bis man eine Antwort auf ein hartz4 antrag bekommt??!!
Am 18.06 ist mein ALG1 ausgelaufen hab aber schon vorher ein antrag auf hartz4 feritg gemacht und abgeschickt!!
den letzen Termin mit meiner Sachbearbeiterin hatte ich am 20.06.. und dann sind wir nochmal alle unterlagen durchgegangen und sie meinte zu mir Das ich das Geld dann im Juli kriegen würde.
Aber bis jetzt hab ich weder ein bewilligungsbescheid noch eine ablehnung bekommen!!
Ich kann froh sein dass mein Partner(mit dem ich zusammen wohne) diesen Monat Urlaubsgeld bekommen hat, ansonsten hätte Strom und das alles nicht zahlen können!!
Jetzt würd ich gern wissen wie lange ich noch warten muss und wie lange sowas immer dauert!! hoffe mir kann einer helfen...danke im vorraus :)
lg Nadini
buxi
Beiträge: 487
Registriert: 28.04.2006 17:31

Beitrag von buxi »

manche Jobcenters sind recht schnell und brauchen nur 14 Tage. Für andere jedoch sind 4-6 Wochen noch normal.
Gruß buxi
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DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
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Beitrag von DjTermi »

Soweit eine Behörde über eingegangene Anträge nicht zeitnah entscheidet besteht neben Beschwerdemöglichkeiten eine Etage höher, insbesondere die Möglichkeit, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dies ist die Untätigkeitsklage. Dies ist zulässig, wenn eine Behörde innerhalb von sechs Monaten nach Antragsstellung noch nicht entschieden hat, bzw. drei Monate nach Einlegung eines Widerspruches. Dieser Zeitraum wird vom Gesetzgeber daher als „zeitnah“ ausgelegt. Die Behörde ist daher bei einer Antragsstellung 18/06 „noch in der Zeit“. Eine Untätigkeitsklage ist sodann begründet, wenn die Behörde ohne zureichenden Grund nicht rechtzeitig entschieden hat. Im Einzelfall kann daher auch eine längere Bearbeitungsdauer begründet sein

Sinnvoller erscheint es mir daher, unter Schilderung deiner wirtschaftlichen Verhältnisse beim zuständigen Amt einen Antrag auf Vorschußzahlung nach § 42 I SGB I zu stellen.

Antrag kann formlos gestellt werden, sollte aber zur Beweissicherung schriftlich und unter schriftlicher Bestätigung der ARGe erfolgen.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Nadini
Beiträge: 6
Registriert: 04.07.2008 16:27
Wohnort: Dortmund

Beitrag von Nadini »

@ buxi, vielen dank dann weiss ich schonmal bescheid, das es auch länger dauern könnte;)

@ Dj Termi.. ahhh verstehe, ja dann werd ich jetzt noch 1-2 wochen warten und wenns garnicht anders geht ein Antrag auf vorschußzahlung beantragen!!
vielen dank..

lg Nadini
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