1-Euro-Job - Wieviel muss ich "arbeiten" ???

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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alfaseele
Beiträge: 1
Registriert: 25.06.2008 21:54
Wohnort: Karlsfeld

1-Euro-Job - Wieviel muss ich "arbeiten" ???

Beitrag von alfaseele »

Hallo,
ich habe seit geraumer Zeit einen 1-Euro-Job.
Mir wurde gesagt, dass ich mindestens 15 Stunden in der Woche "arbeiten" muss, aber nicht mehr als 30 Stunden in der Woche "arbeiten" darf.

Jetzt machen mir die Einrichtung, in der ich "arbeite" und die Vermittlungsgesellschaft für soziale Dienstleistungen, bei der ich den Vertrag für den 1-Euro-Job habe, die Vorschrift, dass ich unbedingt 30 Stunden in der Woche arbeiten muss.
Ich suche selbst nach Jobs und habe eine Stelle in Aussicht, bei der mich der zukünftige Firmengründer immer wieder mal zu Gesprächen braucht.
Ich ging davon aus, dass ich als sog. 1-Euro-Jobler nicht dem 1.Arbeitsmarkt zugerechnet werde und ich mir die Zeit zwischen 15 bis 30 Stunden in der Woche selbst einteilen könnte.
Da lag ich wohl falsch ????

Stimmt es, dass die Einrichtung, für die man "arbeitet" vom Staat ca. 500 Euro für jeden 1-Euro-Jobber bekommt???
Der Vermittler für soz. Dienstleistungen bekommt doch auch noch was, aber in welcher Höhe ????
Unseren Stundenlohn kenn ich ja.

alfassele
ayumi
Beiträge: 362
Registriert: 02.07.2006 09:15
Wohnort: Berlin

Re: 1-Euro-Job - Wieviel muss ich "arbeiten" ???

Beitrag von ayumi »

alfaseele hat geschrieben: Ich ging davon aus, dass ich als sog. 1-Euro-Jobler nicht dem 1.Arbeitsmarkt zugerechnet werde und ich mir die Zeit zwischen 15 bis 30 Stunden in der Woche selbst einteilen könnte.
Was soll das denn sein? Sowas habe ich noch nie gehört. Die Arbeitszeit bei den 1€ Jobs beträgt in der Regel 30 Stunden. Aber das muss doch auch in Deinem Vertrag stehen. Da kann man sich nichts selbst einteilen.
Was ist denn der Vermittler für soz. Dienste? Das der Betreiber der Maßnahme Geld bekommt ist richtig. Die Höhe ist aber unterschiedlich. Aber 500€ ist eine reale Summe.

LG
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo alfaseele
Nochn paar Infos zu 1€Job:
Website zum Handbuch Ein-Euro-Jobs
Gegenwehr gegen 1 Euro-Jobs ist möglich!
gibt aber noch viiiiel mehr im Netz zu finden.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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