ich habe heute einen Fortzahlungsantrag für meinen Nachbarn ausgefüllt und da konnte man angeben ob man Schwerbehindert ist oder nicht, er ist es seit 2006, ich hab dann mal einige der Hartz IV Rechner bemüht und entdeckt das er ca 120 Euro monatlich mehr bekommen würde, gilt das nur für die Zukunft oder kann er das bis 2006 zurück beantragen ?
Leut seiner Aussage war der ARGE bekannt das er zu 100 Schwerbenindert ist.
lg
C.
Schwerbehindert zusätzliche Leistungen
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Hallo Confused
Für zurückliegende Bescheide kann der Nachbar einen Überprüfungsantrag (SGB X § 44) stellen, dann wird alles nochmal aufgedröselt und "versäumtes/vergessenes" taucht auf. Geht bis 4 Jahre rückwirkend.
Gruss
Für zurückliegende Bescheide kann der Nachbar einen Überprüfungsantrag (SGB X § 44) stellen, dann wird alles nochmal aufgedröselt und "versäumtes/vergessenes" taucht auf. Geht bis 4 Jahre rückwirkend.
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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suppoe danke schön Melinde, habe für ihn jetzt schon einen formlosen Brief geschrieben, habe aber keinen Vermerk zu (SGB X § 44) nicht hinzugefügt, ich hoffe die nehmen das trotzdem so an
herzlichen Dank für deine antwort
C.
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C.
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Hallöchen
ich mal wieder mein Nachbar hat nun den Bescheid bekommen und zwar
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ich habe aber nirgends gefunden das es nur für erwerbsfähige Hilfebedürftige handelt, weiss da jmd mehr ?Bei dem Grad der Behinderung handelt es sich um erwerbsfähige Hilfebedürftige die Leistungen ALG II erhalten. Sie sind nicht erwerbsfähig und erhalten Sozialgeld. Personen die Sozialgeld erhalten, bekommen auch in bestimmten Fällen Mehrbedarfe. Wenn Sie auf Grund Ihrer Behinderung kostenaufwendige Ernährung laut ärztlicher Verordnung benötigen, müssen Sie einen Antrag stellen, der vom Arzt bestätigt werden muß. Den Antrag erhalten Sie in der ARGE (Infothek).
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