Nebenkosten Abrechnung Willkür ??

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
R_M_C_W
Beiträge: 2
Registriert: 23.06.2008 11:25
Wohnort: Kleve

Nebenkosten Abrechnung Willkür ??

Beitrag von R_M_C_W »

Hallo wir haben Antrag auf übernahme der Nebenkosten gestellt ,ich denke wie überall waren Sie diese mal extrem hoch

Nun ist es so das über uns auch eine familie Antrag gestellt hat

Sie haben die Kosten voll übernommen bekommen

Wir nur zu2 /3 im gleichen Haus
die Fam über uns 2 erwachsene 1 Kind
wir Zwei erwachsene

über uns 405 €
wir 308€ nebenkosten wovon bei uns 198€ übernommen worden??
keine begründung

jetzt habe ich gehört das das wohl öfter vorkommt und von der Laune des Sachbearbeiters abhängt ,auch sollen die Sachbearbeiter für alles eingesparte ,Prämien bekommen??
ausedem soll es einen regelrechten Wetbewerb unter den Ämtern geben wer mehr einsparrt das kann doch wohl nicht angehn

was können wir auser wiederspruch einzulegen noch tun gibts Gesetzesvorlagen oder Urteile
??
Bitte mit Link
Benutzeravatar
Ralf Hagelstein
Site Admin
Beiträge: 2337
Registriert: 11.12.2005 18:07
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

Beitrag von Ralf Hagelstein »

Das Gesetz gibt es hier (siehe § 22): http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/index.html

Das Bundessozialgericht stellt dazu fest:
http://forum.peng-ev.de/viewtopic.php?p=10979#10979
"Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz
Bild
Benutzeravatar
Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo R_M_C_W
Die Kosten der Unterkunft sind in tatsächlicher Höhe zu übernehmen, sofern angemessen sagt § 22 SGB II so schön. Also Widerspruch ist angesagt.
Schau mal beim Selbsthilfe e.V. - Verein für Sozialberatung Kleve
auch das Ratsinformationssystem der Stadt Kleve ist recht interessant. Da kann man Sitzungsprotokolle, Beschlüsse usw. nachlesen auch aus dem Sozialausschuss.
Sehr viele Städte haben so ein Infosystem, auch wenn die Googelei dorthin etwas aufwändig ist und man nicht immer in der Heimatgemeinde landet.
Gruss

(ja, vor lauter Abschweifen beim Entdecken kommt meine Antwort hier erst an wenn andere Bild schon längst geantwortet haben)
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
R_M_C_W
Beiträge: 2
Registriert: 23.06.2008 11:25
Wohnort: Kleve

Thx soweit

Beitrag von R_M_C_W »

danke für die antworten is ja doch manchmal sehr verwiirend das ganze mit den paragrafen

ich werd in jedem fall mal ein einspruch schreiben und dann zu der Klever beratungstelle gehn
Antworten