Bewerbungen trotz Krankheit?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Holstenbuddel
Beiträge: 4
Registriert: 29.08.2007 17:24

Bewerbungen trotz Krankheit?

Beitrag von Holstenbuddel »

Hallo!
Wenn man über einen längeren Zeitraum Krankgeschrieben ist,muss man denn trotzdem die 8 Bewerbungen schreiben und wenn man zum Berwerbungsgespräch eingeladen wird vom Arbeitgeber, muss man denn da erscheinen?Danke

Gruss
maria1106
Beiträge: 1069
Registriert: 21.12.2006 11:26
Wohnort: Hamburg

Beitrag von maria1106 »

hallo!
Wenn du krankgeschrieben bist musst du zu keinem Bewerbungsgespräch. Wie das mit den Bewerbungen ist weis ich leider nicht ! Ich habe meine 10 trotzdem geschrieben! :roll:
LG
Silvia
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DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

Du gehst doch auch nicht Krnak zur Arbeit, oder? ;) Und solange Du Krank bist "ruht" deine Aktivität bezüglich Bewerbung schreiben mit. Die ARGe ist über deine Krankschreibung ja auch informiert und wird diese berüksichtigen, sollte trozdem ein Brief kommen einfach drauf hinweisen ( Brief, Telefonat) das Du Krank warst/bist.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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