leistungen der arge beenden.

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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embindant
Beiträge: 36
Registriert: 08.05.2007 14:56

leistungen der arge beenden.

Beitrag von embindant »

guten abend,

also am 1. 11. möchte ich zu meinem freund ziehen.
ich muss meinen job kündigen (die entfernung ist zu groß)!

ich werde dann die ergänzenden leistungen der arge nicht mehr benötigen.
wie beende ich das denn und ist es sicher das die arge bis zu meinem, so zu sagen, letzten arbeitstag die leistungen zahlt?

sind die dann froh das sie mich los sind :) ?
muss ich dann noch fragen erwarten?
hat die arge dann noch ansprüche?

vielen dank und netten gruß

embindant
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo embindant
Einfach keinen Fortzahlungsantrag mehr stellen wenn es nötig wäre zum Datum oder schriftliche Abmeldung abgeben.
Sollte dann irrtümlich doch noch Geld überwiesen werden leg es beiseite und frag nach auf welches Konto Du es zurücküberweisen sollst. Auf keinen Fall ausgeben, irgendwann muss es wieder zurück (dann ausgerechnet zum ungünstigsten Zeitpunkt)
Froh Dich los zu sein sind die sicher, vor allem die Statistik.
Fragen? Fragen darf nur der mit dem man was zu tun hat. Kein Kunde-keine Fragen.
Ich wünsche Dir Alles Gute
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
rme
Beiträge: 248
Registriert: 29.05.2006 21:01
Wohnort: bei Düsseldorf

Beitrag von rme »

Wie läuft das denn dann bei "embindant" mit der Krankenversicherung u.s.w. ? Was ist mit Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung? Muss sich da derjenige selber absichern?
"Wenn die anderen glauben, man sei am Ende, so muss man erst richtig anfangen"
Zitat von Konrad Adenauer

Meine Kommentare geben nur meine eigene Meinung wieder. Es ist nicht im Sinne einer Rechtsberatung zu verstehen.
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DjTermi
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Registriert: 03.02.2006 17:08
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Beitrag von DjTermi »

Ab dem Tag der Leistungseinstellung ist sie nicht mehr über die ARGe Krankenversichert,Renten ect. und musst sich hierum selber kümmern
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
embindant
Beiträge: 36
Registriert: 08.05.2007 14:56

Beitrag von embindant »

hallo,

schön das ich noch antworten bekomme!!!

ich hab aber noch nicht verstanden wie ich nun vorgehen soll!

also ich hab eine halbe stelle, ein kind und bekomme ergänzend alg 2.

ich muss zum 1.10. meine wohnung und meinen job kündigen, um dann zu meinem freund zu ziehen! bezahlt die arge denn bis dahin alles weiter?

meinen nächsten antrag für die fortzahlung stelle ich für den 31.7..
2 monate brauche ich dann noch die arge!
kann ich das vorher ankündigen bei der arge!

was ist wenn ich vor dem 1.10. verheiratet bin aber noch getrennt von meinem man, also wie gehabt in einem haushalt mit meinem sohn lebe?

wenn ich verheiratet bin, sind wir auch familienversichert, wenn ich das richtig sehe!

gruß
embindant
Beiträge: 36
Registriert: 08.05.2007 14:56

Beitrag von embindant »

also stelle ich einfach den antrag auf fortzahlung und melde mich dann schrifftlich zum 1.10. oder 1.11. ( das steht noch nicht fest) bei der arge ab!
muss ich mein abmelden begründen?

danke
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

Melinde hat es doch eigentlich genau erklärt was Du machen musst/soll’s. Eine Begründung warum Du keine Leistung mehr in Anspruch nehmen möchtest musst Du nicht.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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