Hartz 4 Antrag...Hilfe

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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hera
Beiträge: 15
Registriert: 01.08.2005 19:05
Wohnort: orbg

Hartz 4 Antrag...Hilfe

Beitrag von hera »

Meine 18 jährige Tochter hat nun innerhalb eines halben Jahres die zweite Lehre geschmissen. Bin so ziemlich am Ende.
Ich selbst...alleinerziehende Mutter von noch 2 weiteren Kindern und berufstätig - nur Nachtschichten - von Mo bis Sa. Habe mich zum Februar freiwillig von Hartz 4 abgemeldet und habs ganz gut gepackt...nun das.
Bin nun auch nicht bereit mein Kind weiter zu unterstützen und hab ihr gesagt, sie soll für sich Hartz beantragen. Im Antrag wollen die ja mehr Angaben über mich, als über die bedürftige Person. Kommt mir fast vor, als ob ich einen neuen Antrag stelle...ist das rechtens?


Danke für eure Hilfe
maria1106
Beiträge: 1069
Registriert: 21.12.2006 11:26
Wohnort: Hamburg

Beitrag von maria1106 »

Hallo!
Wenn deine Tochter noch zu Hause bei dir wohnt werdet ihr als Bedarfsgemeinschaft gerechnet.
LG
Silvia
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vierzehnnothelfer
Beiträge: 36
Registriert: 03.07.2007 17:34

Unterhalt

Beitrag von vierzehnnothelfer »

An sich hat Deine Tochter einen Unterhaltsanspruch:
bis zum 25. Geburtstag oder bis sie ihre erste Ausbildung
abgeschlossen hat. ABER: wenn sie so weitermacht, kann sie
diesen Unterhaltsanspruch verwirken. Du kannst ihr zwar zu essen geben (wird der Staat nicht tun) ihr aber klipp und klar sagen, daß sie
es nur bekommt, wenn sie auch etwas dafür tut.
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