Kann ich bei einem widerspruch den ich eingereicht hab auch darauf bestehen das der innerhalb von vier wochen bearbeitet wird wie der Antrag an sich selbst ? habe am 18 april widerspruch eingelegt. hab bis heut immer noch net bescheid. am 22.04 war ich aufm amt wegen nem anderen termin und hatte das bei meiner zweiten SB erwähnt das ich wegen meiner leistungsangelegenheit in widerspruch gegangen bin. sie sagte mir das kann dauern bis der bearbeitet ist die sagte was von 2,3 monaten !!!! aber die zeit hab ich nicht.
LG surfmaus
Widerspruch !!!
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Genauso isses .... hätte ich das nämlich auch vorher gewusst, hätte ich diese Schritte damals ebenso eingeleitet. Denn ich habe ein dreiviertel Jahr gewartet, ehe mein Widerspruch überhaupt gelesen wurde ^^
Gut Ding hat Weile, aber man kanns auch übertreiben
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Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
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ich hab mich mal ein wenig durch internet gelesen. da bin ich auf was gestossen. man kann einstweiligen rechtsschutz beim sozialgericht beantragen wenn man im widerspruchsverfahren nicht so lange auf ne antwort vom amt warten kann !
Hat jemand davon schon mal was gehört oder hat erfahrung gemacht damit ?
Hat jemand davon schon mal was gehört oder hat erfahrung gemacht damit ?
- babydoll123456
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ich
das hat mein anwalt dual zum wiederspruch auch beantragt ( umzugskosten)
aber die ist noch nicht durch und das ist auch schon ca. 2wochen her!!
mein anwalt hat nur die bestätigung bekommen das es bei gericht eingegangen ist!
aber die ist noch nicht durch und das ist auch schon ca. 2wochen her!!
mein anwalt hat nur die bestätigung bekommen das es bei gericht eingegangen ist!