Beziehe ALG 2 muss aber trotzdem ALG 1 Antrag stellen !

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


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Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

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MoniMarie
Beiträge: 1
Registriert: 30.04.2008 12:08

Beziehe ALG 2 muss aber trotzdem ALG 1 Antrag stellen !

Beitrag von MoniMarie »

Hi !


Kurze Zusammenfassung !

Beziehe seit 2006 ALG 2 hatte aber während dieser Zeit zusätzlich eine 9,5 h Stelle, die mir voll angerechnet wurde.
Nun wurde mein Vertrag nicht mehr verlängert. Gut dachte ich beziehst Du solange du was neues findest (? ) wieder ALG2 ohne Abzüge. Tja, falsch gedacht. Ich muss da die 9,5 h versicherungspflichtig waren einen ALG 1 Antrag stellen ????? erst nach dem Bescheid bekomme ich die volle ALG2 Leistung ???? Agentur für Arbeit hat den Kopf geschüttelt und gemeint, die wollen vermutlich einen Ablehnungsbescheid, da 9,5 h normalerweise trotz der 12 Monatsregel kein ALG 1 anspruch besteht ???
Wegen dieses dämlichen Bescheides muss ich den kompletten ALG1 Antrag einreichen mit den entsprechenden Wartezeiten bis die ganzen Formulare von der Verwaltung meines Ex Arbeitgebers ausgefüllt wurden.

Wollte mich erkundigen ob es vielleicht andere auch erlebt haben oder wissen wie lange ich vermutlich gekürzte Bezüge beziehe ?
( Klar ich weiss bis ich den Bescheid eingereicht habe, aber ich finde das ganze ziemlich Absurd)
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Alles genau so wie Du es sagst, die brauchen den Bescheid was Du evtl nichts bekommst. Da ARGe und Agentur für Arbeit sind 2 unterschiedliche paar Schuhe :D
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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