Schikaniererei von der Arge (Gesprächstermin trotz AU)

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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meister-propper
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Schikaniererei von der Arge (Gesprächstermin trotz AU)

Beitrag von meister-propper »

Hallo, ich bin neu hier und habe gleich mal ein Anliegen. Leider bin ich (durch 2 Bandscheibenvorfälle im letzten Jahr) seit April 2007 Hartz 4 Empfänger. Seit ca. September letzten Jahres, werde ich immer wieder von der Agentur für Arbeit schikaniert. Hier nur ein paar Beispiele (es gab bei weitem mehr):

Als wir beide Krank waren (ich wegen den Bandscheiben und meine Frau wegen der Psyche), rief die alte Sachbearbeiterin ständig bei uns zu Hause an. Sie wollte, dass meine Frau endlich Rente beantragt (sie ist erst 34!!!), dann reichte eine AU nicht mehr aus und es musste ein Attest her. Das Attest reichte dann auch nicht mehr und sie wollte, dass etwas Bestimmtes im Attest steht. Als das dann auch besorgt wurde, rief sie wieder an und wollte schon wieder das was anderes im Attest steht. Mir reichte es langsam und ich sagte, dass nun Schluss sei mit ständig anderen Attesten und das es keine anderen mehr gibt. Unser Arzt schüttelte mittlerweile nur noch den Kopf. Daraufhin wurde meine Frau zum Arbeitsamtspsychologen einbestellt, der Ihr bescheinigte, dass sie für mindestens 6 Monate arbeitsunfähig sei.

Die Arge wollte mir unrechtmäßig das Alg 2 Kürzen, obwohl der Fehler eindeutig bei Ihnen lag und ich meiner Sorgfaltspflicht NACHWEISLICH IMMER nachgekommen bin. Ohne zeugen läuft bei mir gar nichts mehr!!! Es regelte sich alles und es kam kein Wort der Entschuldigung.

Nachdem ich leider aus gesundheitlichen Gründen meinen mühevoll erkämpften SAP Kurs abbrechen musste fing die ganze Misere wieder an. In der 2. Woche meiner AU (während des SAP Kurses) rief ich sofort meinen Sachbearbeiter an und teilte Ihm mit, das ich längere Zeit ausfallen würde (damit für die Arge keinen unnötigen Kosten entstehen). Ich sagte, dass ich mit dieser Situation mehr als unzufrieden bin, da ich lange für den Kurs kämpfen musste. Er tat sehr verständnisvoll. Allerdings verging keine Woche und er schickte mir Vermittlungsvorschläge obwohl eine AU vorliegt. Nun will er, dass ich trotz weiter bestehender AU zu einem Termin in die Agentur für Arbeit komme.

Ich bat Ihn in einem Brief, dass er mir sagen solle, wie ich mich zu verhalten habe, wenn ich während einer Krankheit einen Vermittlungsvorschlag bekäme. Doch Antwort bekam ich bis jetzt nicht.
Ich habe absolut keine Lust mehr auf diese Schikaniererei. Deshalb meine Fragen an Euch:

1. Bin ich verpflichtet, trotz AU wegen eines Termins zur Agentur für Arbeit zu gehen oder muss ich ein Attest bringen???
2. Falls ich trotz AU hin muss, würde ich gerne wissen, auf welcher rechtlichen Grundlage sich das bezieht, damit ich dementsprechend handeln kann.
3. Was würdet Ihr gegen diese ständigen Schikanierereien tun?
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Ralf Hagelstein
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

Die gesetzliche Regelung findet sich im SGB III (gilt auch für SGB II):
http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__309.html
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meister-propper
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Beitrag von meister-propper »

Super, danke für den Link.

Also versteh ich das jetzt richtig, dass ich nicht hin muss, so lange ich eine AU habe???
Laut Text verstehe ich das nämlich so.

Zitat: "Ist der Meldepflichtige am Meldetermin arbeitsunfähig, so wirkt die Meldeaufforderung auf den ersten Tag der Arbeitsfähigkeit fort, wenn die Agentur für Arbeit dies in der Meldeaufforderung bestimmt."
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Sofern Ihnen von Seiten Ihres Arztes attestiert wird, arbeitsunfähig krank zu sein, sind Sie krank und müssen keinen Termin bei der Arge wahrnehmen. Aus dem Nichterscheinen darf Ihnen kein Nachteil entstehen. Mittels Widerspruch zur Wehr setzen sollten Sie sich dann, wenn Ihnen deshalb Leistungen gekürzt werden. Ich schlage Ihnen zur Vermeidung von Problemen aber vor, auf jeden Fall mit dem Sachbearbeiter zu sprechen und ihn auf das krankheitsbedingte Entschuldigtsein hinzuweisen.

Wenn Sie wieder gesund sind, müssen Sie dies aber in der Tat mitteilen. Die Mitwrikungspflicht regelt diesbezüglich § 56 SGB II in Verbindung mit den §§ 60-67 SGB I. Es muss allerdings genügen, wenn Sie dies telefonisch unter Angabe Ihrer "Kundennumer" tun.

§ 56 SGB II lautet:

"Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beantragt haben oder beziehen, sind verpflichtet, der Agentur für Arbeit

1. eine eingetretene Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich anzuzeigen und

2. spätestens vor Ablauf des dritten Kalendertages nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer vorzulegen.

Die Agentur für Arbeit ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, so ist der Agentur für Arbeit eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Die Bescheinigungen müssen einen Vermerk des behandelnden Arztes darüber enthalten, dass dem Träger der Krankenversicherung unverzüglich eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit mit Angaben über den Befund und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit übersandt wird."
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Ralf Hagelstein
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

Die ARGE sollte sich im Normalfall damit zufrieden geben.
Kritisch wird es, wenn man öfters eine AU vorlegt, nachdem man eingeladen wurde.
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