"Bettlägerigkeitsbescheinigung"

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Sternchen2
Beiträge: 1
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"Bettlägerigkeitsbescheinigung"

Beitrag von Sternchen2 »

Hallo,

Vor kurzem habe ich eine Einlandung der Agentur für Arbeit erhalten,
in der ich aufgefordert werde zu einem Termin zu erscheinen.
Ich muss dazu sagen, daß ich die anderen beiden Termin zuvor nicht
wahrgenommen habe, bzw.ich habe eine AU geschickt, was dann auch
von Seiten des Amtes aktzepiert wurde.
Nun bekomme ich dieses Schreiben, dem eine Schweigepflichtsentbindung
für den Hausarzt beigefügt ist und eine Extra - Seite mit der Beschreibung
der "Bettlägerigkeitsbescheinigung".!!! :?:
Ich finde das dermaßen persönlichkeitsverletzend von
Seiten des Amtes und hatte mir deßhalb schon überlegt zu einem Anwalt zu gehen. :x

Sollte ich allerdings nochmal krank werden und eine AU ohne diese lächerliche "Bettlägerigkeitsbescheinigung" schicken,wird mir die Grundsicherung 10 %ig gekürzt!!!!! :shock:

Ich werde zum nächsten Termin hingehen bzw. ich habe es vor.
Außerdem bin ich seit ca. 3 Wochen nicht mehr krankgeschrieben und hätte auch zu dieser Zeit beim Arbeitsamt vorsprechen können bzw sie hätten mir eine Einladung zukommen lassen,was sie aber nicht getan haben!!!

Nun meine Frage: Ist das eigentlich rechtsgültig was die Arbeitsagentur
mir da androht? In welchem Paragraphen steht das, das sie ein Recht haben dermaßen in mein Privatleben einzudringen?
Ich freue mich über jede Antwort!

Danke im Vorraus!!!!

Lb Gruß
Sternchen2
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DjTermi
Moderator
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Registriert: 03.02.2006 17:08
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Beitrag von DjTermi »

Hallo,
weswegen warste Du denn Kank ?
Wenn man nur arbeitsunfähig war (ist) ist man nicht automatisch ans Bett gebunden!

Diesen Umstand will das Amt jetzt bestätigt haben.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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