Vor kurzem habe ich eine Einlandung der Agentur für Arbeit erhalten,
in der ich aufgefordert werde zu einem Termin zu erscheinen.
Ich muss dazu sagen, daß ich die anderen beiden Termin zuvor nicht
wahrgenommen habe, bzw.ich habe eine AU geschickt, was dann auch
von Seiten des Amtes aktzepiert wurde.
Nun bekomme ich dieses Schreiben, dem eine Schweigepflichtsentbindung
für den Hausarzt beigefügt ist und eine Extra - Seite mit der Beschreibung
der "Bettlägerigkeitsbescheinigung".!!!
Ich finde das dermaßen persönlichkeitsverletzend von
Seiten des Amtes und hatte mir deßhalb schon überlegt zu einem Anwalt zu gehen.
Sollte ich allerdings nochmal krank werden und eine AU ohne diese lächerliche "Bettlägerigkeitsbescheinigung" schicken,wird mir die Grundsicherung 10 %ig gekürzt!!!!!
Ich werde zum nächsten Termin hingehen bzw. ich habe es vor.
Außerdem bin ich seit ca. 3 Wochen nicht mehr krankgeschrieben und hätte auch zu dieser Zeit beim Arbeitsamt vorsprechen können bzw sie hätten mir eine Einladung zukommen lassen,was sie aber nicht getan haben!!!
Nun meine Frage: Ist das eigentlich rechtsgültig was die Arbeitsagentur
mir da androht? In welchem Paragraphen steht das, das sie ein Recht haben dermaßen in mein Privatleben einzudringen?
Ich freue mich über jede Antwort!
Danke im Vorraus!!!!
Lb Gruß
Sternchen2