Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.
Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.
Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.
Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.
Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.
Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.
Erst mal wollte ich mich bedanken für die antwort die hat mir sehr weiter geholfen!!! Ich hätte da noch eine frage!! Und zwar man liest überall was anderes ab wann eine Schwangere ein anrecht auf eine größere Wohnung hat. Ab wann man umziehen darf??? Und möchte jetzt gerne wissen ab wann man wirklich umziehen darf ab wann das ungeborene Kind als 4. Person im haushalt mit zählt??? Ich hoffe ihr könnt mir eine antwort darauf geben womit ich wirklich was anfangen kann!!!!
Geniesse dein Leben und freue dich auf jeden Tag es könnte vileicht irgendwann zu spät dafür sein.!!!!
Hallo Jess.sunshine
Auf diese Frage kann Dir leider nur ARGE eine genaue Antwort geben. Es wird überall unterschiedlich gehandhabt.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Ab der 12.SSW wird bei der Bestimmung der Angemessenheit eine weitere bzw.weitere Person (die zu erwartenden Kinder) berücksichtigt.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
DjTermi hat geschrieben:Ab der 12.SSW wird bei der Bestimmung der Angemessenheit eine weitere bzw.weitere Person (die zu erwartenden Kinder) berücksichtigt.
Ab der 12.SSW daher, da Frau das schlimmste überstanden hat . Danach liegt das fehlgeburtsrisiko bei unter 1 %.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.