Nebenbeschäftigung
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Nebenbeschäftigung
Hallo alle zusammen, habe mal eine Frage die mir keiner so richtig beantworten kann es geht darum, ich habe mir selber
eine Nebenbeschäftigung gesucht die aber nur für zwei Stunden am Tag sind von Montag bis Samstag, bekomme bei einen vollen Monat 212,Euro bin in Hartz 4 , meine Frage ist muss ich wenn die Arge mit einen Ein Euro Job kommt das annehmen?kann mann trotzdem einen Ein Euro Job bekommen auch wenn mann einen Nebenjob hat?,ich Arbeite von 6.00-8.00 Uhr. und noch eine Frage was kann ich von meinen 212.Euro behalten. Bitte schreibt mir. Danke:roll: [/b]
eine Nebenbeschäftigung gesucht die aber nur für zwei Stunden am Tag sind von Montag bis Samstag, bekomme bei einen vollen Monat 212,Euro bin in Hartz 4 , meine Frage ist muss ich wenn die Arge mit einen Ein Euro Job kommt das annehmen?kann mann trotzdem einen Ein Euro Job bekommen auch wenn mann einen Nebenjob hat?,ich Arbeite von 6.00-8.00 Uhr. und noch eine Frage was kann ich von meinen 212.Euro behalten. Bitte schreibt mir. Danke:roll: [/b]
- kettelmaus
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buxi hat geschrieben: Dein Nebenjob hat nämlich Vorrang.
Gruß buxi
Das haben wir hier in Düsseldorf aber anders erfahren müssen !!
Mit einem Nebenjob bist Du noch nicht vom Amt weg also kann man uns jeder Zeit was Anbieten um von Hartz weg zu kommen....
Und es ist eigentlich egal ob Du einen Nebenjob hast oder nicht, das Hauptgeld kommt vom Amt und die sagen wo es lang geht...
Alles schon ausgetestet ::
Die Würde des MENSCHEN ist unantastbar !!
sorry, ich muß mich korrigieren, Es ist absolut korrekt, daß die ersten 100 Euro vom Nebenjob anrechnungsfrei bleiben,bei allem was über 100 Euro hinausgeht bleiben 20%.
Nebenjob geht vor ein Euro Job, das ist Fakt, ein zusätzlicher 1€ Job kann gefordert werden, wenn er mit dem Nebenjob nicht kollidiert.
Ausser Frage steht natürlich, daß man weiterhin verpflichtet ist, eine soz. ver. pfl. Tätigkeit zu finden und aufzunehmen. Natürlich steht das über dem 1€ Job und Nebenjob.
Gruß und tschuldigung buxi
Nebenjob geht vor ein Euro Job, das ist Fakt, ein zusätzlicher 1€ Job kann gefordert werden, wenn er mit dem Nebenjob nicht kollidiert.
Ausser Frage steht natürlich, daß man weiterhin verpflichtet ist, eine soz. ver. pfl. Tätigkeit zu finden und aufzunehmen. Natürlich steht das über dem 1€ Job und Nebenjob.
Gruß und tschuldigung buxi
Also ich kann nur berichten, wie es bei mir war bzw. ist. Ein Minijob mit geringer Stundenzahl interessiert hier niemanden. Den 1€ Job muss man trotzdem machen. Oder man kann es auch anders sagen. Man darf ihn trotzdem machen. Ich wollte meinen Minijob nämlich nicht aufgeben. So einfach findet man nämlich keinen neuen.
LG
LG
also, bei mir war es ähnlich ! Ich hatte auch einen Job bei einer caritativen Einrichtung gehabt und kam auf max. 20 Std. im Monat.
Ich musste aber den 1 € Job annehmen und meinen Minijob kündigen.
Die Massnahmen ( 1€ Job ) der ArGe hatte Vorrang. Ich hab mich damals sehr geärgert, konnte aber nichts dagegen machen !
Ich musste aber den 1 € Job annehmen und meinen Minijob kündigen.
Die Massnahmen ( 1€ Job ) der ArGe hatte Vorrang. Ich hab mich damals sehr geärgert, konnte aber nichts dagegen machen !
"Wenn die anderen glauben, man sei am Ende, so muss man erst richtig anfangen"
Zitat von Konrad Adenauer
Meine Kommentare geben nur meine eigene Meinung wieder. Es ist nicht im Sinne einer Rechtsberatung zu verstehen.
Zitat von Konrad Adenauer
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- Ralf Hagelstein
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Leider lese und höre ich soetwas sehr oft, zu oft.rme hat geschrieben:Die Massnahmen ( 1€ Job ) der ArGe hatte Vorrang. Ich hab mich damals sehr geärgert, konnte aber nichts dagegen machen !
Diese Aussage ist falsch. Ein-Euro-Jobs sind per Gesetz immer die "ultima ratio"! Ein Mini-Job ist eine Tätigkeit im ersten Arbeitsmarkt!
Lasst Euch von irgendwelchen Sachbearbeitern nicht immer "verarschen", informiert Euch vorher, bitte!
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Nebenbeschäftigung
Ich danke Euch für die Antworten,ich werde meinen minijob nicht aufgeben weil ich lange und viele Bewerbungen geschrieben habe ,und froh bin das ich endlich Glück hatte einen zu bekommen.auch wenn er nur für zwei Stunden am Tag ist .Mann muss sehen was noch kommt, ich traue der Arge nicht. LG Sabine
- Ralf Hagelstein
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Re: Nebenbeschäftigung
Wenn Du in der Gewerkschaft bist, wende Dich an diese. Die helfen bei Problemen mit der ARGE.sabinekuhnert hat geschrieben:Mann muss sehen was noch kommt, ich traue der Arge nicht. LG Sabine
Ich weiß nicht wie das mit einem 1 Euro Job aussieht.Tatsache ist ,das Sie dich auch in andere Maßnamen stecken können (sogenannte Trainingsmaßnamen auch mit "Minijob")
hab ich selbst erfahren müssen....
Du wirst dann aufgefordert,deine Arbeitszeiten abzuändern mit Absprache deines Arbeitgebers,damit Du an der Maßname teilnehmen kannst!
Es sei denn du hast mind. eine Job (kann auch Teilzeit sein)wo Du Sozialabgaben hast!
hab ich selbst erfahren müssen....
Du wirst dann aufgefordert,deine Arbeitszeiten abzuändern mit Absprache deines Arbeitgebers,damit Du an der Maßname teilnehmen kannst!
Es sei denn du hast mind. eine Job (kann auch Teilzeit sein)wo Du Sozialabgaben hast!
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mhh das wäre doch aber nur wenn sie 400 euro verdienen würdebuxi hat geschrieben:hallo, Du darfst 160 € selbst behalten. Theoretisch darf die Arge Dir noch einen 1€ Job zusätzlich aufbrummen, sofern er nicht mit Deinen jetzigen Arbeitszeiten kollidiert. Dein Nebenjob hat nämlich Vorrang.
Gruß buxi
Bei uns zumindest ist es so das 100 euro frei sind und bei allem was man drüber verdient werden 80 % angerechnet das würde bei 200 heissen es bleiben 120 über, oder sehe ich das falsch ?
lg
C.
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@ Confused, lies doch mal bitte auch 2 Beiträge weiter unten!
sorry, ich muß mich korrigieren, Es ist absolut korrekt, daß die ersten 100 Euro vom Nebenjob anrechnungsfrei bleiben,bei allem was über 100 Euro hinausgeht bleiben 20%.
Nebenjob geht vor ein Euro Job, das ist Fakt, ein zusätzlicher 1€ Job kann gefordert werden, wenn er mit dem Nebenjob nicht kollidiert.
Ausser Frage steht natürlich, daß man weiterhin verpflichtet ist, eine soz. ver. pfl. Tätigkeit zu finden und aufzunehmen. Natürlich steht das über dem 1€ Job und Nebenjob.
Gruß und tschuldigung buxi
sorry, ich muß mich korrigieren, Es ist absolut korrekt, daß die ersten 100 Euro vom Nebenjob anrechnungsfrei bleiben,bei allem was über 100 Euro hinausgeht bleiben 20%.
Nebenjob geht vor ein Euro Job, das ist Fakt, ein zusätzlicher 1€ Job kann gefordert werden, wenn er mit dem Nebenjob nicht kollidiert.
Ausser Frage steht natürlich, daß man weiterhin verpflichtet ist, eine soz. ver. pfl. Tätigkeit zu finden und aufzunehmen. Natürlich steht das über dem 1€ Job und Nebenjob.
Gruß und tschuldigung buxi
ja ...sorry hatte gepostet bevor ich alles gelesen hattebuxi hat geschrieben:@ Confused, lies doch mal bitte auch 2 Beiträge weiter unten!
sorry, ich muß mich korrigieren, Es ist absolut korrekt, daß die ersten 100 Euro vom Nebenjob anrechnungsfrei bleiben,bei allem was über 100 Euro hinausgeht bleiben 20%.
Nebenjob geht vor ein Euro Job, das ist Fakt, ein zusätzlicher 1€ Job kann gefordert werden, wenn er mit dem Nebenjob nicht kollidiert.
Ausser Frage steht natürlich, daß man weiterhin verpflichtet ist, eine soz. ver. pfl. Tätigkeit zu finden und aufzunehmen. Natürlich steht das über dem 1€ Job und Nebenjob.
Gruß und tschuldigung buxi
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Nebenbeschäftigung
Ich bins nochmal Sabine ich habe schon sehr viel erlebt mit der Arge leider nichts gutes bin nicht in einer Gewergschaft leider bin ich schon viele Jahre zu Hause,in denn Jahren habe ich nur eine ABM und ein 1Euro Job gehabt konnte nie was mit meinen Bewerbungen erreichen.Damals habe ich mich bei der Arge als Reinigungskraft eintragen lassen was anderes bekomme ich nicht mehr, ein Angebot bekommen von der Arge auch nur für 2 Stunden hat nicht geklappt, darum bin ich froh das ich jetzt Glück hatte ich kann nur hoffen das ich diese Arbeit behalten kann die ich mir selber gesucht habe und nicht die Arge.Meine Arbeitszeit geht um 6.00 Uhr los da werde ich nichts ändern können weil da wo ich Arbeite die um 8.00 Uhr aufmachen,anders geht das nicht .Lg sabine
Hallo Sabine,
Vielleicht kannst Du mit diesen Argumenten versuchen einen EEJ abzulehnen,sollte Dir denn einer angeboten werden.
Ich habe es so gemacht.
Und jetzt ist es fast zwei Monate her.War zum Gespräch mit meiner Vermittlerin,habe ihr das so gesagt wie es ist und
musste dann noch einen Anhörungsbogen ausfüllen und bis jetzt ist noch nix bösartiges gekommen.
LG und viel Glück kossi
Vielleicht kannst Du mit diesen Argumenten versuchen einen EEJ abzulehnen,sollte Dir denn einer angeboten werden.
Ich habe es so gemacht.
Und jetzt ist es fast zwei Monate her.War zum Gespräch mit meiner Vermittlerin,habe ihr das so gesagt wie es ist und
musste dann noch einen Anhörungsbogen ausfüllen und bis jetzt ist noch nix bösartiges gekommen.
LG und viel Glück kossi
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Nebenbeschäftigung
Hallo Kossi,
das hört sich gut an wenn die Arge mir 1 Euro Job anbieten sollte hoffe ich das ich genau so viel Glück habe wie du mann will ja auch vorbereitet sein wenn was kommen sollte ich danke dir für die Antwort .Lg sabine
das hört sich gut an wenn die Arge mir 1 Euro Job anbieten sollte hoffe ich das ich genau so viel Glück habe wie du mann will ja auch vorbereitet sein wenn was kommen sollte ich danke dir für die Antwort .Lg sabine