Hallo,
ich wohne im moment mit meiner tochter zusammen in einer wohnung,ich bekomme zuschüße zu meinem gehalt vom arbeitsamt.ich möchte nun aber mit meinem freund zusammen ziehen,bekomme ich dies dann weiterhin oder fällt das weg??
wie oft darf er eigentlich bei mir übernachten??
alg2 zuschuß und mit dem freund zusammenziehen??
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
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sannesunshine
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Hallo,
welche zuschüße meinst Du ?
welche zuschüße meinst Du ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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sannesunshine
- Beiträge: 2
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hallo, falls Dein Freund Einkünfte hat und beruftätig ist, wirst Du nach einem Jahr zusammenleben vorraussichtlich nichts mehr bekommen. Nach einem Jahr zusammen leben, gilt eine Partnerschaft als gefestigt und dann geht man von einer eheähnlichen Gemeinschaft aus. So haben jedenfalls inzwischen mehrere Gerichte entschieden.
Dein Freund darf im Prinzip sechs Wochen ohne Unterbrechung bei Dir übernachten, danach muß er dann mal für eine Nacht bei sich zu Hause schlafen. Dann darf er wieder sechs Wochen am Stück bei Dir übernachten usw. Max. 6 Wochen gilt noch als Besucher. Er darf auch einige persönliche Uttensilien bei Dir deponieren, Pflegemittel, Rasierwasser usw. So lange er einen gemeldeten Wohnsitz hat und der nicht bei Dir ist.
Gruß buxi
Dein Freund darf im Prinzip sechs Wochen ohne Unterbrechung bei Dir übernachten, danach muß er dann mal für eine Nacht bei sich zu Hause schlafen. Dann darf er wieder sechs Wochen am Stück bei Dir übernachten usw. Max. 6 Wochen gilt noch als Besucher. Er darf auch einige persönliche Uttensilien bei Dir deponieren, Pflegemittel, Rasierwasser usw. So lange er einen gemeldeten Wohnsitz hat und der nicht bei Dir ist.
Gruß buxi