alg2 zuschuß und mit dem freund zusammenziehen??

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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sannesunshine
Beiträge: 2
Registriert: 14.04.2008 10:01
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alg2 zuschuß und mit dem freund zusammenziehen??

Beitrag von sannesunshine »

Hallo,

ich wohne im moment mit meiner tochter zusammen in einer wohnung,ich bekomme zuschüße zu meinem gehalt vom arbeitsamt.ich möchte nun aber mit meinem freund zusammen ziehen,bekomme ich dies dann weiterhin oder fällt das weg??

wie oft darf er eigentlich bei mir übernachten??
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DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
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Beitrag von DjTermi »

Hallo,
welche zuschüße meinst Du ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
sannesunshine
Beiträge: 2
Registriert: 14.04.2008 10:01
Wohnort: göppingen

Beitrag von sannesunshine »

mein geld reicht anscheinend nicht aus,laut berechnung vom arbeitsamt.also bekomme ich ca 100-200 euro dazu,kommt drauf an was ich verdiene.
buxi
Beiträge: 487
Registriert: 28.04.2006 17:31

Beitrag von buxi »

hallo, falls Dein Freund Einkünfte hat und beruftätig ist, wirst Du nach einem Jahr zusammenleben vorraussichtlich nichts mehr bekommen. Nach einem Jahr zusammen leben, gilt eine Partnerschaft als gefestigt und dann geht man von einer eheähnlichen Gemeinschaft aus. So haben jedenfalls inzwischen mehrere Gerichte entschieden.

Dein Freund darf im Prinzip sechs Wochen ohne Unterbrechung bei Dir übernachten, danach muß er dann mal für eine Nacht bei sich zu Hause schlafen. Dann darf er wieder sechs Wochen am Stück bei Dir übernachten usw. Max. 6 Wochen gilt noch als Besucher. Er darf auch einige persönliche Uttensilien bei Dir deponieren, Pflegemittel, Rasierwasser usw. So lange er einen gemeldeten Wohnsitz hat und der nicht bei Dir ist.
Gruß buxi
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