mein freund und ich sind hartz4 bezieher,nun werde ich am 23.1 einen 3/4 job annehmen.cerdiene dann 900.- brutto.
meine frage ist nun was passiert mit der miete(zahlt ja noch das arbeitsamt) und wieviel wird meinem freund abgezogen?
anrechnung partnereinkommen
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo Strike,
Nur feste Lebenspartner müssen zahlen
Darmstadt · Einkommen und Vermögen eines Lebenspartners dürfen bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II (ALG II) nur unter strengen Bedingungen berücksichtigt werden. Voraussetzung sei, dass die Betroffenen in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebten, stellte das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt in zwei am Mittwoch veröffentlichten Entscheidungen klar. Das Zusammenleben mit einer gemeinsamen Meldeanschrift sei dafür noch kein ausreichender Anhaltspunkt.
Laut der beiden rechtskräftigen Beschlüsse handelt es sich nur dann um eine eheähnliche Gemeinschaft, wenn das Zusammenleben auf Dauer angelegt ist und über eine reine Haushalts- und Wohngemeinschaft hinausgeht. Dabei müssen die Behörden berücksichtigen, wie ernsthaft und kontinuierlich die Beziehung der Betroffenen ist und ob Anzeichen wie die gemeinsame Versorgung von Angehörigen auf ein gegenseitiges Einstehen hindeuten. Zudem dürfe sich die Prüfung nicht auf einen länger zurückliegenden Hausbesuch stützen. dpa
Az.:L 7 AS 1/05 ER und L 7 AS 18/05 ER
Solltet ihr also schon längerfristig zusammenwohnen oder von anfang an euch als eheähnliche Gemeinschaft habt einstufen lassen, kann es sein das dein Einkommen angerechnet wird.
Gruß Daniel
Nur feste Lebenspartner müssen zahlen
Darmstadt · Einkommen und Vermögen eines Lebenspartners dürfen bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II (ALG II) nur unter strengen Bedingungen berücksichtigt werden. Voraussetzung sei, dass die Betroffenen in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebten, stellte das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt in zwei am Mittwoch veröffentlichten Entscheidungen klar. Das Zusammenleben mit einer gemeinsamen Meldeanschrift sei dafür noch kein ausreichender Anhaltspunkt.
Laut der beiden rechtskräftigen Beschlüsse handelt es sich nur dann um eine eheähnliche Gemeinschaft, wenn das Zusammenleben auf Dauer angelegt ist und über eine reine Haushalts- und Wohngemeinschaft hinausgeht. Dabei müssen die Behörden berücksichtigen, wie ernsthaft und kontinuierlich die Beziehung der Betroffenen ist und ob Anzeichen wie die gemeinsame Versorgung von Angehörigen auf ein gegenseitiges Einstehen hindeuten. Zudem dürfe sich die Prüfung nicht auf einen länger zurückliegenden Hausbesuch stützen. dpa
Az.:L 7 AS 1/05 ER und L 7 AS 18/05 ER
Solltet ihr also schon längerfristig zusammenwohnen oder von anfang an euch als eheähnliche Gemeinschaft habt einstufen lassen, kann es sein das dein Einkommen angerechnet wird.
Gruß Daniel
Nur wer fragt, bekommt auch ne Antwort!!!
Gebt doch einfach euer,Stellengesuch auf!!! Wo!!!!
http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... orum2.html
Die Antworten die ich hier wiedergebe, sind meine eigenen persönliche Meinung, und haben rechtlich keine Anwendung!!!!!!!
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Hallo nochmal,
seit 01.10.2005 na das ist aber noch nicht lange. Was habt ihr denn im Antrag ausgefüllt??? Wäre schön wenn du das nochmal schreibst, würde mich interessieren.
Daniel
seit 01.10.2005 na das ist aber noch nicht lange. Was habt ihr denn im Antrag ausgefüllt??? Wäre schön wenn du das nochmal schreibst, würde mich interessieren.
Daniel
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