Hallo,
meine Freundin ist noch privat versichert, muss sich jetzt aber arbeitslos melden und wechselt, wenn alles klappt, in die gesetzliche. Frage: Wenn sie sich jetzt noch ein teures Medikament verschreiben lässt, den Betrag dafür, wie üblich, vorstreckt, die Rückzahlung der Kasse aber erst eingeht, wenn sie schon ALG 2 bezieht, wird diese Rückzahlung dann womöglich als Einkommen gewertet? Kann doch eigentlich nicht, oder?
Vielen Dank schon mal für Hinweise in dieser Sache.
Mison
vor ALG 2 privat versichert - Rückzahlung=Einkommen?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo Mison
Da es sich um eine Rückerstattung von vorgelegtem Geld handelt ist es keine Einnahme. Hebt den Zahlungsbeleg und den Nachweis für was das Geld kam auf und sollte jemand was von Anrechnung verlauten lassen helft ihm aus seiner Fehleinschätzung heraus, er irrt. Am sichersten ist es wenn diese erwartete Rückerstattung der Krankenversicherung unter Vermögen angegeben wird, dann kann nichts schiefgehen wenn das Geld eintrudelt.
Gruss
Da es sich um eine Rückerstattung von vorgelegtem Geld handelt ist es keine Einnahme. Hebt den Zahlungsbeleg und den Nachweis für was das Geld kam auf und sollte jemand was von Anrechnung verlauten lassen helft ihm aus seiner Fehleinschätzung heraus, er irrt. Am sichersten ist es wenn diese erwartete Rückerstattung der Krankenversicherung unter Vermögen angegeben wird, dann kann nichts schiefgehen wenn das Geld eintrudelt.
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Danke
Hallo Melinde,
vielen Dank für die schnelle Antwort. So etwas dachten wir uns zwar auch, aber man weiß ja nie, wie weit gesunder Menschenverstand und behördliche Regelungen auseinander liegen können
Hätte ja auch sein können, dass jemand sagt: Hängt von Sachbearbeitung/Bundesland o.ä. ab.
Gruß,
Mison
vielen Dank für die schnelle Antwort. So etwas dachten wir uns zwar auch, aber man weiß ja nie, wie weit gesunder Menschenverstand und behördliche Regelungen auseinander liegen können
Hätte ja auch sein können, dass jemand sagt: Hängt von Sachbearbeitung/Bundesland o.ä. ab.
Gruß,
Mison