Alg2, 4 Wochen Arbeit, Kündigung, muß ich Neuantrag stellen?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Kreuzberg4
Beiträge: 44
Registriert: 06.12.2006 12:38

Alg2, 4 Wochen Arbeit, Kündigung, muß ich Neuantrag stellen?

Beitrag von Kreuzberg4 »

Hallo,

nach 2 Jahren Alg2 habe ich eine Vollzeitarbeit von der Arge angenommen.
Jetzt,nach ca. 4 Wochen,habe ich die Kündigung bekommen,weil ich für die Arbeit nicht der richtige Mann bin.
Muß ich jetzt einen ganz neuen Antrag auf Alg2 stellen?So wie das erste Mal?
Kann es sein,dass ich eine Sperre bekomme,weil der Arbeitgeber vielleicht sagt,das ich nicht richtig arbeiten wollte?

Vielen Dank für Antworten!

Tobias
Benutzeravatar
Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Tobias
Wenn die nun leider gekündigte Tätigkeit Dich unabhängig, auch von ergänzendem, Alg2 gemacht hatte dann musst Du einen Neuantrag stellen.
Die neuen Antragsformulare.
Ich hoffe doch der Arbeitgeber kann sich beherrschen und macht keine unwahren Angaben bezüglich nichtfortsetzen des Arbeitsverhältnis. Er kann sich doch ausmalen was das für Dich bedeutet und erinnert sich daran das bei Kündigung während der Probezeit keine Gründe angegeben werden müssen.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Jens
Beiträge: 56
Registriert: 09.12.2005 15:23

Beitrag von Jens »

Hallo,

also ich hatte auch mal so ein kurzes Gastspiel bei einer Zeitarbeitsfirma, da bin ich nach 2 wochen wieder geflogen.
Bei mir gings ohne Neuantrag. Ruf doch einfachma an und frag.
Kreuzberg4
Beiträge: 44
Registriert: 06.12.2006 12:38

Neuantrag

Beitrag von Kreuzberg4 »

Danke Jens, danke Melinde!

Noch mal eine Frage an Melinde:
Ja,es war ein Vollzeittätigkeit,also unabhängig von Alg2!
Schon mal Dank für die neuen Antragsformulare! Kann ich ja schon mal ausfüllen.
Ich habe die schriftliche Kündigung noch nicht bekommen,kommt sicher nach Ostern.
Was ist,wenn der Arbeitgeber schreibt,dass ich seiner Meinung nach nicht richtig arbeiten wollte und das der Grund der Kündigung ist?
Muß ich dann mit einer Sperre rechnen und wie lang kann diese sein?

Ich bin übrigens 55 Jahre alt,wollte wirklich wieder arbeiten,aber es war dann ein 12 Stunden-Tag im Außendienst mit An und Abfahrt,das habe ich nicht geschafft.

Hab die 4 Ostertage kein Fuß vor die Tür gesetzt,so sehr belastet mich das!

Tobias
Benutzeravatar
Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Tobias
Bei Kündigung durch den Arbeitgeber gibt es keine Sperre, es sei denn man hat die Kündigung selber herbeigeführt.
Wenn so eine Begründung (nicht arbeiten wollen) in dem Kündigungsschreiben steht solltest Du Dich mit Deinem Chef in Verbindung setzten und versuchen ein ruhiges, sachliches Gespräch zu führen.
Da erklärst Du ihm noch mal das es keinesfalls so ist das Du nicht arbeiten willst aber die Belastung dermassen hoch war das er vielleicht einen falschen Eindruck über Deine Leistungsfähigkeit hatte. Dann sprichst Du mit ihm darüber welche fatalen Auswirkungen es für Dich hat wenn er „Arbeitsunlust“ als Kündigungsgrund angibt weil dann möglicherweise eine Sperre drohen kann.
Er soll doch lieber schreiben, wenn er schon eine Grund angeben will was er ja gar nicht muss weil in der Probezeit, das der Bewerber nicht den Erwartungen entsprach und man sich leider innerhalb der Probezeit wieder von ihm trennt. Schlusssatz des Schreiben sollte auch unbedingt enthalten das man das bedauert und ihm für seinen weiteren Weg alles gute wünscht.
Sollte es zu einer Sperre kommen musst Du nachweisen das es dafür einen wichtigen Grund gab, das Du mit der Tätigkeit überlastet warst und es gesundheitlich nicht schaffst.
Auf Dauer immer 12 Std. und auch mehr ausser Haus ist eine Riesenbelastung, da wird man krank von.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Benutzeravatar
DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

Hallo,
wenn ich auch mal was dazu sagen darf.
Ich glaube nicht was das in der Kündigung drin stehen wird, da der Arbeitgeber bestimmt keine Lust auf ein Rechtsstreit hat ;)

Gruß
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Kreuzberg4
Beiträge: 44
Registriert: 06.12.2006 12:38

Kündigung

Beitrag von Kreuzberg4 »

Hallo Melinde
hallo DjTermi,

ihr wisst sicher Bescheid,was diese Kündigung für mich für Folgen hat!

Habe jetzt die Kündigung schriftlich bekommen,sie ist folgendermaßen formuliert:

Beendigung des Arbeitsverhältnisses,
das Arbeitsverhältnis wird in beiderseitigem Einvernehmen zum ..... beendet!

Hat die Firma sicher so formuliert,damit ich keinen Ärger mache.
Aber das hört sich ja so an,als ob ich die Kündigung so haben wollte?

Wird die Arge möglicherweise sagen,wenn Du damit einverstanden warst,zählt das wie eine eigene Kündigung und ich bekomme eine Sperre?

Vielen Dank!

Tobias
Benutzeravatar
Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Tobias
Im gegenseitigen Einvernehmen heisst Du hast zugestimmt=Sperre.
Kündigung zum Absender bringen und ändern lassen. Keinen Grund ist der richtige Text.
Kündigungsschutzklage geht ja in diesem Fall nicht, aber der Kündigung widersprechen und klarstellen das Du keinesfalls zugestimmt hast in einem Schreiben an den ehemaligen Arbeitgeber könnte vielleicht schlimmeres verhindern. Mach ihm halt deutlichst klar was seine Formulierung anrichtet und er wird sie ändern wenn er kein A........ ist.
Allen Erfolg der Welt für Dich
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Antworten