wichtige frage zum zusammemziehen

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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w-fedorow
Beiträge: 3
Registriert: 16.03.2008 13:23

wichtige frage zum zusammemziehen

Beitrag von w-fedorow »

Hallo bin neu hier und habe eine wichtige Frage!
Und zwar: ich habe eine Ausbildung angefangen (August 2007) bin selber 21 und will mit meiner Freundin und ihr Kind zusammem ziehe. Sie bekommt ALG 2. Sie wohnt schon in einer Wohnung. So und jetzt die Frage: Wird das Arbeitsamt oder Sozialamt dem zustimmen oder nicht? Und wird uns das Geld
gekürzt und wenn ja wieviel? Hat da jemand viellecht einen Tpp?

Vielen Dank im Voraus!!! :o
buxi
Beiträge: 487
Registriert: 28.04.2006 17:31

Beitrag von buxi »

Du brauchst die Zustimmung der Arge nicht um bei Deiner Freundin einzuziehen. Nur die Zustimmung vom Vermieter. Die Arge müsst Ihr jedoch informieren. Ihr bildet zu dritt dann eine Bedarfsgemeinschaft. Alle Einkommen werden als Einnahmen gerechnet: Kindergeld Kindsunterhalt, Ehegattenunterhalt, Dein Einkommen selbstverständlich auch. Google den Hartz4 Rechner mal an und beantworte dort die Fragen. Der rechnet Dir aus, wie viel ihr vom Amt noch bekommt.
Eine große Rolle spielt aber auch noch, ob Du noch bei Deinen Eltern wohnst. Unter 25 Jahre darfst Du dort glaube ich gar nicht ausziehen wenn Du dann hilfebedürftig würdest.
Da fehlt mir aber das fachliche Wissen zu und vielleicht kennt sich noch jemand aus dem Forum zu diesem Thema besser aus als ich.

Gruß buxi
w-fedorow
Beiträge: 3
Registriert: 16.03.2008 13:23

Beitrag von w-fedorow »

ja danke dir für deine schnelle antwort. auch wenn ich jetzt ausbildung habe darf ich nicht ausziehen solange ich 25 bin habe ich das richtig verstanden?
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

Wenn Du ausgezogen bist, kann man dich kaum zwingen, dass Du wieder zurück ziehst. Die Regelung gilt auch nur für die, die unter 25 Jahre sind und zur Zeit ALG 2 bekommen.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
w-fedorow
Beiträge: 3
Registriert: 16.03.2008 13:23

Beitrag von w-fedorow »

an dieser Stelle möchte ich allen danken dir mir so schnell geantwortet haben. da ich leider überhaupt keine ahnung in diesen ganzen sachen habe wart ihr mir eine grosse hilfe.
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

Dafür sind wir da :)
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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