Sozialgericht, Widerspruch.

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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gelöscht-001
Beiträge: 29
Registriert: 19.06.2006 09:28

Sozialgericht, Widerspruch.

Beitrag von gelöscht-001 »

Hallo,
habe beim Sozialgericht wegen Zufluss Prinzip Widerspruch eingelegt.
Heute ist folgender Brief gekommen: Rechtsstreit X/Arbeitsförderung

Die Beklagte hält eine Stellungnahme zum Schriftsatz vom 03.01.2008 nicht für erforderlich. Die Beklagte sieht keine Möglichkeit,ihre Entscheidung abzuändern oder aufzuheben. Frage: Wie soll ich das verstehen ? Muß ich jetzt darauf Antworten ?

Für eure hilfe danke im vorraus.

Gruß Ata
buxi
Beiträge: 487
Registriert: 28.04.2006 17:31

Beitrag von buxi »

die Beklagte ist in diesem Fall die Arge oder das Jobcenter. Die Arge weicht von Ihren Forderungen nicht ab und läßt es auf einen Prozeß ankommen......das Gericht wird nun entscheiden müssen ob Deiner Klage statt gegeben wird.
Gruß buxi
gelöscht-001
Beiträge: 29
Registriert: 19.06.2006 09:28

Beitrag von gelöscht-001 »

Okay Danke für die schnelle Antwort, na dann will ich mal sehen was raus wird. :twisted:


Gruß Ata
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