Wieviel qm bei 3 1/2 Personen?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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chayenne79
Beiträge: 7
Registriert: 02.03.2008 13:43

Wieviel qm bei 3 1/2 Personen?

Beitrag von chayenne79 »

Hallo ihr lieben,
ich habe folgendes problem..

ich lebe seit meiner geburt mit meiner mutter in einer wohnung. ( 110 qm)
mein erster sohn ist 2 1/2 und der zweite 5 Monate. Seit dem ersten bin ich halt im Mutterschaftsurlaub.leider bin ich alleinerziehend.

da meine mutter sehr krank geworden ist, zieht sie jetzt in eine kleinere wohnung und ich muss mir auch eine neue suchen, da der vermieter mich nicht übernehmen möchte.

jetzt habe ich eine perfekte gefunden.
sie kosten 710 € warm und hat 110 qm. 3 1/2 Zimmer.
Das halbe Zimmer könnte ich meiner mutter ( sie ist auch HartzV empfänger) zur verfügung stellen, da sie dann jedes wochenende bei uns schlafen würde ( sie ist auch pflegebedürftigt) und ich muss sie immer mal wieder ein bisschen aufmuntern.

würde meine bearbeiterin mir eine so große wohnung zusprechen?
gibt es dort ausnahmen? kann man auch nur nach zimmer zahl und nicht nach qm gehen?

die wohnung wäre wunderbar. ich habe echt so lange gesucht.der kindergarten und die schule wären auch genau vor der tür.

und nochmal zu den umzugskosten...
was wird da vom amt übernommen?
meine mutter nimmt den kühlschrank, waschmaschine und herd mit.
würde ich anspruch auf einen neuen bekommen?

ich wäre so dankbar für eure hilfe.

tausend dank!
buxi
Beiträge: 487
Registriert: 28.04.2006 17:31

Beitrag von buxi »

Über diese Fragen muß Dir das Amt genaue Auskunft geben. Sie müssen Dir am Besten schriftlich mitteilen, wie viele m², wie viele Zimmer, wie hoch die Kaltmiete, wie hoch die Heitzkosten und wie hoch die Nebenkosten sein dürfen.
Zudem musst Du im Falle einer Kostenübernahme, das Amt schriftlich um Genehmigung fragen. Sonst übernimmt das Amt eventuell die vollen KdU (Kosten der Unterkunft) nicht.
Pauschal glaube ich, daß Dir für 3 Personen eine 3 Zimmerwohnung von 75m² zusteht.
Daß Deine Mutter am WE zu Besuch bei Dir ist, wird vom Amt mit Sicherheit nicht berücksichtigt.
Wenn sie bei Dir gemeldet ist, zu Deiner Bedarfsgemeinschaft dazu zählt und pflegebedürftig ist, sieht das wieder anders aus.
Laß Dir an der Theke Deiner Arge darüber Auskunft geben. Auch wie das mit den Umzugskosten ist. Dein Vermieter übernimmt Dich nicht und somit darfst Du nicht obdachlos werden.
Gruß buxi
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Ralf Hagelstein
Site Admin
Beiträge: 2337
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

Ich möchte hier nocheinmal an unseren Aufruf erinneren: Wohnortangabe im "Profil"hilft helfen

Maßgeblich für die "angemessene" Wohnungsgröße sind die landesrechtlichen Vorschriften für den sozialen Wohnungsbau.
Nach dem Spruch des BSG Ende 2006 hierzu, änderte z.B. Hamburg seine Weisungen für die ARGE, anstelle von bis dahin 45 m² für eine Einzelperson auf 50 m² zu erhöhen.

Ohne Wohnortangabe gibt es zum Thema "Kosten der Unterkunft" also kaum konkrete Antworten.
"Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz
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