Hallo ich bin der Alex und neu hier.
Ich besitze eine ETW und bewohne diese auch.( 6 Parteien Wohnanlage )
Frage: Bezahlt das die ARGE auch?
Jeden Monat muss jede Wohpartei, weil das Haus schon älter ist ca 50 € Instandhaltungsrücklagen zahlen.
Dieses Geld dient dazu um notwendige Reparaturen zu zahlen ( Reparatur von Heizung, Dach usw.
Das Angesparte Geld dient nicht dazu um seine eigene Wohnung zu renovieren, also nur für die Allgemeinheit.
Für Antworten sage ich schon mal danke.
Frage zu einer Eigentumswohnung.
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo alex1977
Bei selbstgenutztem Wohneigentum gehört das Hausgeld zu den Kosten der Unterkunft und wird übernommen.
Bei Instandhaltungen innerhalb Deiner Wohnung kannst du ebenfalls Kostenübernahme beantragen wenn da was anfällt, ist dann als Erhaltungsaufwand zu sehen. Bei wertsteigernden Massnahmen allerdings nicht, die erhöhen den Vermögenswert.
Gruss
Bei selbstgenutztem Wohneigentum gehört das Hausgeld zu den Kosten der Unterkunft und wird übernommen.
Bei Instandhaltungen innerhalb Deiner Wohnung kannst du ebenfalls Kostenübernahme beantragen wenn da was anfällt, ist dann als Erhaltungsaufwand zu sehen. Bei wertsteigernden Massnahmen allerdings nicht, die erhöhen den Vermögenswert.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Danke für die Antwort.Melinde hat geschrieben:Hallo alex1977
Bei selbstgenutztem Wohneigentum gehört das Hausgeld zu den Kosten der Unterkunft und wird übernommen.
Bei Instandhaltungen innerhalb Deiner Wohnung kannst du ebenfalls Kostenübernahme beantragen wenn da was anfällt, ist dann als Erhaltungsaufwand zu sehen. Bei wertsteigernden Massnahmen allerdings nicht, die erhöhen den Vermögenswert.
Gruss

Am 10.3. muss ich zur ARGE und werde berichten wie es gelaufen ist.