habe jetzt nen 400 Euro job und werde dafür noch bestraft!!
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
habe jetzt nen 400 Euro job und werde dafür noch bestraft!!
Hallo zusammen!
Da mein junior nun in den kiga geht hab ich mir nen job gesucht. erste bewerbung und sofort ne zusage. auch wenns nur 400 euro sind, mir war wichtig n teil unabhängiger zu sein.
Nun gut, hab erfahren das ich mein gehalt für februar erst ende märz bekomme.
Hab der arge dann gemeldet das ich nun nen job hab und sie sagte mir dann das mir ende februar schon geld angerechnet wird.
Das is doch echt fies. habe ja im märz noch nichts von meinem geld.
Nun zu meiner frage.
Darf mir das amt schon geld anrechnen????
Bitte helft mir...
Da mein junior nun in den kiga geht hab ich mir nen job gesucht. erste bewerbung und sofort ne zusage. auch wenns nur 400 euro sind, mir war wichtig n teil unabhängiger zu sein.
Nun gut, hab erfahren das ich mein gehalt für februar erst ende märz bekomme.
Hab der arge dann gemeldet das ich nun nen job hab und sie sagte mir dann das mir ende februar schon geld angerechnet wird.
Das is doch echt fies. habe ja im märz noch nichts von meinem geld.
Nun zu meiner frage.
Darf mir das amt schon geld anrechnen????
Bitte helft mir...
Hey danke für deine antwort & den glückwünschen ...
So wie du dachte ich ja auch. Und einige andre auch.
aber man wird ja eh net richtig aufgeklärt, hab ich das gefühl.
Ich werd mich da nochma richtig schlau machen.
hab schon so gedacht, sagt man nichts kriegt man ärger, sagt man was gibs auch ärger...
So wie du dachte ich ja auch. Und einige andre auch.
aber man wird ja eh net richtig aufgeklärt, hab ich das gefühl.
Ich werd mich da nochma richtig schlau machen.
hab schon so gedacht, sagt man nichts kriegt man ärger, sagt man was gibs auch ärger...
Normalerweise müsste man Dir ja im Nachhinein das Geld anrechnen, also für den Monat März anteilig Geld zurückverlangen.
Du bekommst ja Ende Februar/Anfang März Dein Geld noch für den März vom Amt. Ende März bekommst Du Dein erstes Gehalt. Da ist es dann richtig, das Du für den März anteilig HartzIV zurückerstatten musst. Ob man es schon vorher gegenrechnen darf, ist mir nicht bewusst. Sowas wurde bei mir sonst auch nie gemacht. Gefordert wurde immer im Nachinein. Evtl. machen die es, um Dir eine spätere Rückerstattung zu ersparen. Aber das Abziehen sollte wenn dann nur mit Ankündigung und m.E. auch nur mit Deinem Einverständnis erfolgen, da Du sonst ja im Nichts landest.
Rückwirkend für den Februar aufpassen, da darf man Dir (solltest Du erst Ende März Geld bekommen) nichts abziehen.
Du bekommst ja Ende Februar/Anfang März Dein Geld noch für den März vom Amt. Ende März bekommst Du Dein erstes Gehalt. Da ist es dann richtig, das Du für den März anteilig HartzIV zurückerstatten musst. Ob man es schon vorher gegenrechnen darf, ist mir nicht bewusst. Sowas wurde bei mir sonst auch nie gemacht. Gefordert wurde immer im Nachinein. Evtl. machen die es, um Dir eine spätere Rückerstattung zu ersparen. Aber das Abziehen sollte wenn dann nur mit Ankündigung und m.E. auch nur mit Deinem Einverständnis erfolgen, da Du sonst ja im Nichts landest.
Rückwirkend für den Februar aufpassen, da darf man Dir (solltest Du erst Ende März Geld bekommen) nichts abziehen.
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
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Hallo Mine
Glückwunsch zum Job.
Einkommen wird für den Monat in dem es verfügbar ist angerechnet, Zuflussprinzip. Also nix mit schon im Februar, erst im März darf es angerechnet werde. Da keiner hellsehen kann wird ARGE mit der Rechnerei warten müssen bis Du den Lohnzettel vorlegst (umgehend bei Erhalt) und es wird wohl April werden bis die Neuberechnung erfolgt.
Lass Dich nicht irrmachen, die wissen ganz genau wie das mit dem Zufluss funktioniert. (Hoffentlich auch wie die Freibeträge berücksichtigt werden.)
Gruss
Glückwunsch zum Job.
Einkommen wird für den Monat in dem es verfügbar ist angerechnet, Zuflussprinzip. Also nix mit schon im Februar, erst im März darf es angerechnet werde. Da keiner hellsehen kann wird ARGE mit der Rechnerei warten müssen bis Du den Lohnzettel vorlegst (umgehend bei Erhalt) und es wird wohl April werden bis die Neuberechnung erfolgt.
Lass Dich nicht irrmachen, die wissen ganz genau wie das mit dem Zufluss funktioniert. (Hoffentlich auch wie die Freibeträge berücksichtigt werden.)
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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Hallo!
Wenn du im März dein Gehalt bekommst wird das für März angerechnet , bekommst du im April kein AlGII mehr hat das mit dem März ja nichts zu tun und du musst die Überzahlung zurück zahlen, da du Ende Februar von der ARGE das Geld für März bekommst!
Wenn du wirklich im April mit deinem Freund zusammen ziehst und kein Geld mehr von der ARGE willst / bekommst / zusteht oder wie auch immer, hast du dann auch an die Krankenversicherung gedacht ? Bei einem 400 Euro Job ist man normaler Weise nicht krankenversichert und wenn du dann aus Hartz4 rausfällst musst du den Krankenkassenbeitrag jeden Monat selbst zahlen!
LG
Silvia
Wenn du im März dein Gehalt bekommst wird das für März angerechnet , bekommst du im April kein AlGII mehr hat das mit dem März ja nichts zu tun und du musst die Überzahlung zurück zahlen, da du Ende Februar von der ARGE das Geld für März bekommst!
Wenn du wirklich im April mit deinem Freund zusammen ziehst und kein Geld mehr von der ARGE willst / bekommst / zusteht oder wie auch immer, hast du dann auch an die Krankenversicherung gedacht ? Bei einem 400 Euro Job ist man normaler Weise nicht krankenversichert und wenn du dann aus Hartz4 rausfällst musst du den Krankenkassenbeitrag jeden Monat selbst zahlen!
LG
Silvia
wenn Dein Freund zu Dir zieht oder DU zu ihm, wird mit dem Einkommen geprüft und gerechnet. Unterm Strich ergibt sich dann ein evtl. Anspruch, je nach Einkommenshöhe. Vorrausgesetzt ihr bildet die eheähnliche Gemeinschaft. Es gibt ja auch Leute die ziehen nur als Wohngemeinschaft zusammen, bilden aber keine Partnerschaft. Hier ist dann das Anrechnen des Einkommens vom anderen nicht möglich.Mine hat geschrieben:Aber des geld dann ende märz vonner arbeit hab ich dann für april und ende april bekomm ich das für märz. komische logik aber is wohl so.
wenn ich mit meinem freund zusammen zieh dann steht mir doch nichts mehr zu weil er ja arbeitet, oder wie läuft des?
hab da null plan...
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
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Hallo, genau das Gleiche ist mir auch letzten Sommer passiert! Es gibt genau zu diesem Fall, bei geringfügiger Beschäftigung ein Urteil des SG Koblenz, welches besagt, falls man alle Angaben fristgerecht und korreckt der Arge gegenüber gemeldet hat, und einem keine selbstverschuldete Überzahlung nachzuweisen ist, darf die Arge den Überzahlten Betrag nicht zurück fordern!!! Googlet mal unter AZ S 11 AS 635/06. Dort steht das alles ganz genau. Mit dieser Begründung bin ich im September in Widerspruch gegangen und habe bis heute nichts mehr von der Arge gelesen oder gehört. Aber das hat ja nicht viel zu sagen, die brauchen ja immer ein bisschen länger.....Aber mit diesem beispielhaften Urteil kann man klagen und mein Anwalt hat mir auch grünes Licht für eine Klage in diesem Fall gegeben. Ich hoffe es hilft Dir weiter. Schreibe dieses Aktenzeichen gleich als Begründung in Deinen Anhörungsbogen mit dazu
Tacheles
Gruß buxi
Tacheles
Gruß buxi
Huhu!
Also, das mit m zusammen ziehen hat sich fürs erste erledigt.
Nun aber noch eine frage, ich hoff ich habs richtig verstanden.
Die dürfen mir das geld erst anrechnen wenn ich es bekommen hab?
sprich ende märz???
Habe für februar dann ca 310 euro verdient.
wie wird es dann gerechnet mit der anrechnung???
Also, das mit m zusammen ziehen hat sich fürs erste erledigt.
Nun aber noch eine frage, ich hoff ich habs richtig verstanden.
Die dürfen mir das geld erst anrechnen wenn ich es bekommen hab?
sprich ende märz???
Habe für februar dann ca 310 euro verdient.
wie wird es dann gerechnet mit der anrechnung???
Sie dürfen es Dir in dem Monat anrechnen, in dem es auf Deinem Konto erscheint, vorher nicht.
Aber nun kommt der nächste Knackpunkt Auf Deinem Konto erscheint dann im Monat März das Gehalt für Febluar und März. Das wird Dir dann komplett als Einkommen berechnet und Du darfst davon nur 100 Euro anrechnungsfrei behalten, was über 100 Euro liegt, darfst Du nur 20% von behalten.
Damit fährst Du schlechter. Bei mir wars auch so, habe mitte Juli angefangen und für Juli 200 Euro erwirtschaftet. Ausbezahlt wurde es mir aber erst Ende August mit dem Augustgehalt von 400 Euro. Somit kam es zu einer Gehaltszahlung von 600 Euro. Davon wollte das Amt 400 Euro. Obwohl ich einen Selbsbehalt gehabt hätte für Juli von 120 Euro und für August von 160 Euro (wären normal für mich 280 Euro gewesen) Weil aber alles zusammen im August zufloß wollten sie mir nur insgesamt 200 Eulo lassen und 400 Euro selbst kassieren. Dann bin ich zum Anwalt und der hat mir das o.g. Aktenzeichen des SG Koblenz gegeben, wonach die Arge gar keinen Anspruch auf Rückforderung hat. Damit bin ich dann in Widerspruch gegangen und hab seither nichts mehr gehört. Bis jetzt habe ich das komplette Geld behalten dürfen und wenn sie nochmal fordern sollten, werde ich klagen!
Gruß buxi
Aber nun kommt der nächste Knackpunkt Auf Deinem Konto erscheint dann im Monat März das Gehalt für Febluar und März. Das wird Dir dann komplett als Einkommen berechnet und Du darfst davon nur 100 Euro anrechnungsfrei behalten, was über 100 Euro liegt, darfst Du nur 20% von behalten.
Damit fährst Du schlechter. Bei mir wars auch so, habe mitte Juli angefangen und für Juli 200 Euro erwirtschaftet. Ausbezahlt wurde es mir aber erst Ende August mit dem Augustgehalt von 400 Euro. Somit kam es zu einer Gehaltszahlung von 600 Euro. Davon wollte das Amt 400 Euro. Obwohl ich einen Selbsbehalt gehabt hätte für Juli von 120 Euro und für August von 160 Euro (wären normal für mich 280 Euro gewesen) Weil aber alles zusammen im August zufloß wollten sie mir nur insgesamt 200 Eulo lassen und 400 Euro selbst kassieren. Dann bin ich zum Anwalt und der hat mir das o.g. Aktenzeichen des SG Koblenz gegeben, wonach die Arge gar keinen Anspruch auf Rückforderung hat. Damit bin ich dann in Widerspruch gegangen und hab seither nichts mehr gehört. Bis jetzt habe ich das komplette Geld behalten dürfen und wenn sie nochmal fordern sollten, werde ich klagen!
Gruß buxi
hatte nen nettes telefonat mit meinem anwalt. auch er sagte sie dürfen es mir erst anrechnen wenn ich es auf m konto hab. nach dem motto zuflussprinzip.
aber nu der hammer.
heut kam mein änderungsbescheid. Vom 1.09.07 - 29.2.08
Sie rechnen mir 350 euro an.
das heisst ich kann ende des monats gucken wovon ich lebe.
aber net mit mir. der typ lernt mich morgen kennen...
Ich glaub es hackt. sorry an alle die beim amt arbeiten, aber die leutz denken auch sie dürfen alles. sind net inner lage jemanden vernünftig aufzuklären und legen einem dann noch steine in den weg wenn man von selbst arbeiten geht.
ich verstehe die leute die lieber zuhause bleiben mehr als gut....
aber nu der hammer.
heut kam mein änderungsbescheid. Vom 1.09.07 - 29.2.08
Sie rechnen mir 350 euro an.
das heisst ich kann ende des monats gucken wovon ich lebe.
aber net mit mir. der typ lernt mich morgen kennen...
Ich glaub es hackt. sorry an alle die beim amt arbeiten, aber die leutz denken auch sie dürfen alles. sind net inner lage jemanden vernünftig aufzuklären und legen einem dann noch steine in den weg wenn man von selbst arbeiten geht.
ich verstehe die leute die lieber zuhause bleiben mehr als gut....
Sind in dem Bescheid bis 29.2 die 350 Euro als Einkommen angerechnet, leg sofort Widerspruch ein und beauftrage Deinen Anwalt mit einer Einsteiligen Verfügung. So gehts nicht!!!!
Gruß buxi. Der Anwalt wird Dir hoffentlich Möglichkeiten nennen können, die Dir helfen den März durch zu stehen ( Auszahlung von Geld direkt bei der Arge)
Gruß buxi
Gruß buxi. Der Anwalt wird Dir hoffentlich Möglichkeiten nennen können, die Dir helfen den März durch zu stehen ( Auszahlung von Geld direkt bei der Arge)
Gruß buxi
Ich schreib dir das mal auf.
"für sie und die mit ihnen in einer BG lebenden personen werden leistungen für die zeit vom 01.09.07 bis 29.02.08 in folgender Höhe bewilligt".
"folgende änderung sind eingetreten"
aufgrund ihrer mitteilung rechne ich einkommenm aus erwerbstätigkeit ab 01.03.08 an. Ausgehend von den zu erwartenden einnahmen wird daher ein betrag von 350 euro angerechnet. sollte sich nach vorlage der verdienstbescheinigung ergeben, dass die leistungen unter berücksichtigung eines höheren bzw niedrigeren anrechnungsbetrages zu gewähren sind, sind die überzahlten leistungen gvon ihnen zu erstatten bzw. werden ihnen nachgezahlt.
so steht das hier.
"für sie und die mit ihnen in einer BG lebenden personen werden leistungen für die zeit vom 01.09.07 bis 29.02.08 in folgender Höhe bewilligt".
"folgende änderung sind eingetreten"
aufgrund ihrer mitteilung rechne ich einkommenm aus erwerbstätigkeit ab 01.03.08 an. Ausgehend von den zu erwartenden einnahmen wird daher ein betrag von 350 euro angerechnet. sollte sich nach vorlage der verdienstbescheinigung ergeben, dass die leistungen unter berücksichtigung eines höheren bzw niedrigeren anrechnungsbetrages zu gewähren sind, sind die überzahlten leistungen gvon ihnen zu erstatten bzw. werden ihnen nachgezahlt.
so steht das hier.
Einkommen wird nach dem Zufluss angerechnet.
Ende Februar bekommst du ALG II für März. Ende März hast du Einkommen. Dieses Einkommen wird ab 01.03.08 berücksichtigt, weil es ja im März zufließt. Der liebe Mensch von der ARGE hat schon Recht. Es ist egal ob das Geld am 1. 20. oder 25 März kommt, es ist im März als Einkommen anzurechnen.
Eins möchte ich dir mal schreiben. Wenn du dich auf dem Amt genau so verhältst wie du hier schreibst, dann kann ich viel verstehen und dir kann dann auch kein Anwalt helfen.
Ende Februar bekommst du ALG II für März. Ende März hast du Einkommen. Dieses Einkommen wird ab 01.03.08 berücksichtigt, weil es ja im März zufließt. Der liebe Mensch von der ARGE hat schon Recht. Es ist egal ob das Geld am 1. 20. oder 25 März kommt, es ist im März als Einkommen anzurechnen.
Eins möchte ich dir mal schreiben. Wenn du dich auf dem Amt genau so verhältst wie du hier schreibst, dann kann ich viel verstehen und dir kann dann auch kein Anwalt helfen.
Mag sein das du recht hast.was mein momentanes verhalten betrifft.
denn ich hab nen kind zu versorgen was net von luft leben kann.
Und wenn mein anwalt sagt, nach dem zuflussprinzip darf man es mir erst anrechnen wenn ich es bekommen hab, dann wird da wohl was dran sein.
Weisst, ich zahl lieber was zurück, bevor wir hier ohne essen sitzen.
Nur schreiben und so beim amt auftreten is immer noch ein unterschied.Ich weiss wohl schon wie man sich zu benehmen hat, aber man muss sich vond er arge auch net alles gefalln lassn...pitter hat geschrieben:Eins möchte ich dir mal schreiben. Wenn du dich auf dem Amt genau so verhältst wie du hier schreibst, dann kann ich viel verstehen und dir kann dann auch kein Anwalt helfen.
denn ich hab nen kind zu versorgen was net von luft leben kann.
Und wenn mein anwalt sagt, nach dem zuflussprinzip darf man es mir erst anrechnen wenn ich es bekommen hab, dann wird da wohl was dran sein.
Weisst, ich zahl lieber was zurück, bevor wir hier ohne essen sitzen.
Zuletzt geändert von Mine am 28.02.2008 16:56, insgesamt 1-mal geändert.
- babydoll123456
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ich
bei meinem mann war das auch so!
gehald wird rückwirkend gezahlt
alg2 im vorraus! ist aber der gleiche monat!!
falls zuwenig alg2 gezahlt wurde( wenn man std.basis wo arbeitet) wird es jeden monat (wie bei uns) neu berechnet! ggf. bekommen wir das rest geld dann nocht gez....
gehald wird rückwirkend gezahlt
alg2 im vorraus! ist aber der gleiche monat!!
falls zuwenig alg2 gezahlt wurde( wenn man std.basis wo arbeitet) wird es jeden monat (wie bei uns) neu berechnet! ggf. bekommen wir das rest geld dann nocht gez....
- babydoll123456
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ich
öhhhh kind? kindergeld 154 euro und 53 euro von der arge!
klar man gibt mehr aus aber den satz hast du !!
klar man gibt mehr aus aber den satz hast du !!
Re: ich
ne nix da mit 53 euro vond er arge. mein zwerg bekommt unterhaltsvorschuss...babydoll123456 hat geschrieben:öhhhh kind? kindergeld 154 euro und 53 euro von der arge!
dadurch bekomm ich eh schon weniger.. was ja auch net das ding is...
man lässt einen hängen und das is net fair...
Nur hat man ja net nur einnahmen, ausgaben kommen dazu...
- babydoll123456
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ja
ich weiß habe selber 3 kinder! aber das wird die arge dir sagen! der bedarf für"s kind ist 100% gedeckt !!
207 euro mehr gibt es ja nicht! und deine anderen ausgaben haben ja nix mit dem kind zu tun
207 euro mehr gibt es ja nicht! und deine anderen ausgaben haben ja nix mit dem kind zu tun
- babydoll123456
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ich
du hast doch geschrieben dein kind kann nicht von luft leben!
tut es ja auch nicht !
uvk und kindergeld?
tut es ja auch nicht !
uvk und kindergeld?
- babydoll123456
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ich
bei uns war es nicht anders! der erste monat ist immer schwer!
ist wie beim alg1 das wird rückwirkend gez....alg2 im vorraus!
bekloppt!!!
das schaffst du schon wenn man mal wieder arbeitslos wird hast einmal
mehr geld!!!dann freut man sich auch! looool
ist wie beim alg1 das wird rückwirkend gez....alg2 im vorraus!
bekloppt!!!
das schaffst du schon wenn man mal wieder arbeitslos wird hast einmal
mehr geld!!!dann freut man sich auch! looool